VERMITTLUNGSSTELLE, EINGETRAGEN UNTER NR. 809 DES REGISTERS DER VERMITTLUNGSKÖRPER UND UNTER NR. 427 DER LISTE DER VOM JUSTIZMINISTERIUM AKKREDITIERTEN AUSBILDUNGSEINRICHTUNGEN

VERMITTLUNGSSTELLE, EINGETRAGEN UNTER NR. 809 DES REGISTERS DER VERMITTLUNGSKÖRPER UND UNTER NR. 427 DER LISTE DER VOM JUSTIZMINISTERIUM AKKREDITIERTEN AUSBILDUNGSEINRICHTUNGEN

Auffrischungskurse für Fachmediatoren in Verbraucherangelegenheiten

Seite aktualisiert am 22.10.2024

Kursempfänger

Der Weiterbildungskurs für Fachmediatoren in internationalen Angelegenheiten, grenzüberschreitenden Streitigkeiten und im Bereich Verbraucherbeziehungen zielt darauf ab, die von der geltenden Gesetzgebung geforderte Fachausbildung aufrechtzuerhalten und richtet sich an alle, die bereits Fachmediatoren im Bereich internationale, grenzüberschreitende Streitigkeiten und im Bereich der Verbraucherbeziehungen und die gemäß Art. 25, Absätze Nr. 3 des Ministerialdekrets 150/2023 möchten daher weiterhin befugt sein, Schlichtungsverfahren in Verbraucherangelegenheiten durchzuführen, die in die Zuständigkeit der jeweiligen Behörden fallen.


Kursziele

Ziel des Kurses ist die Bereitstellung einer speziellen Ausbildung für Mediatoren, die bereits im beim Justizministerium geführten Register eingetragen sind und die die in der Verordnung vorgesehene Qualifikation als Fachmediatoren in internationalen Angelegenheiten, grenzüberschreitenden Streitigkeiten und im Bereich Verbraucherbeziehungen aufrechterhalten möchten der geltenden Gesetzgebung, und die verpflichtet sind, alle zwei Jahre mindestens 4 Stunden lang zu trainieren.


Kursdauer

Zur Bestätigung der Aufnahme in die in Artikel 3, Absatz 3, Buchstaben b) und c), 6 und 7 des Ministerialdekrets 150/2023 genannte Liste muss die Organisation als Ausbildungseinrichtung innerhalb der in Artikel 15 festgelegten Frist vorgehen , Absatz 1 des Ministerialdekrets 150/2023 bescheinigt jedem Fachmediator die Teilnahme an Schulungen zu den in Absatz 2 genannten Themen im Umfang von mindestens vier Stunden innerhalb des Zweijahreszeitraums, aufgeteilt in Module, die in Präsenz durchgeführt werden oder über audiovisuelle Verbindung im Synchronmodus.

Die theoretischen Module zur Ausbildung von Mediatoren, Experten für internationale Angelegenheiten, grenzüberschreitende Streitigkeiten und im Bereich Verbraucherbeziehungen, haben zum Ziel:

a) die nationale und supranationale Regelung des Verbraucherschutzes; b) der gerichtliche, außergerichtliche, einvernehmliche und gemeinsame Schutz des Verbrauchers; c) die Rechte und Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Streitigkeiten;


Von der Schlichtungsstelle Concordia et Ius ausgestellte Ermächtigungsbescheinigung

Mediatoren, die den Kurs besucht haben, erhalten das Zertifikat zur Weiterbildung zum Fachmediator in internationalen Angelegenheiten, grenzüberschreitenden Streitigkeiten und im Bereich Verbraucherbeziehungen.

Das Zertifikat wird per E-Mail an die im Antragsformular angegebene Adresse gesendet und bestätigt die Qualifikation der Mediatoren für die folgenden Tätigkeiten nach der Registrierung, nach der Mitgliedschaft in einer akkreditierten Organisation, im Register der bei Schlichtungsstellen registrierten Mediatoren , abgehalten im Justizministerium:

  • Verwaltung der obligatorischen Schlichtungsverfahren im Energiebereich (Strom und Gas) und der freiwilligen Schlichtung im Wassersystem bei den von der Regulierungsbehörde für Energie, Netze und Umwelt (ARERA) akkreditierten Schlichtungsstellen.
  • Leitung obligatorischer Schlichtungsverfahren im Bereich Telefonie, Internet und Pay-TV bei den von der Communications Guarantees Authority AGCOM akkreditierten Schlichtungsstellen.
  • Verwaltung obligatorischer Schlichtungsverfahren zwischen Wirtschaftsteilnehmern, die Verkehrsnetze, Infrastrukturen und Dienste verwalten, und Nutzern oder Verbrauchern gemäß Artikel 10 des Gesetzes vom 5. August 2022, Nr. 118, bei den von ART akkreditierten Schlichtungsstellen.


Anmeldegebühr

Die Anmeldegebühr für den Kurs beträgt €. 80,00 (Mehrwertsteuerfrei)

Eventuelle Stornierungen müssen mindestens fünfzehn Tage vor Kursbeginn mitgeteilt werden. Nach diesem Datum erfolgt keine Rückerstattung mehr.

Die Organisation behält sich das Recht vor, den Kurs abzusagen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Gebühren vollständig zurückerstattet.

Auffrischungskurs für Zivil- und Wirtschaftsmediatoren

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