VERMITTLUNGSSTELLE, EINGETRAGEN UNTER NR. 809 DES REGISTERS DER VERMITTLUNGSKÖRPER UND UNTER NR. 427 DER LISTE DER VOM JUSTIZMINISTERIUM AKKREDITIERTEN AUSBILDUNGSEINRICHTUNGEN

VERMITTLUNGSSTELLE, EINGETRAGEN UNTER NR. 809 DES REGISTERS DER VERMITTLUNGSKÖRPER UND UNTER NR. 427 DER LISTE DER VOM JUSTIZMINISTERIUM AKKREDITIERTEN AUSBILDUNGSEINRICHTUNGEN

Transparenzpflichten von Ausbildungseinrichtungen

Seite aktualisiert am 22.10.2024

Art. 19 des Dekrets Nr. 150 vom 24.10.2023 des Justizministeriums


1. Die Ausbildungsorganisation macht der Öffentlichkeit zugänglich, indem sie auf ihrer Website Folgendes veröffentlicht:

a) Identifikationsdaten und Bestellnummer;

b) Kontaktdaten, Postanschrift des eingetragenen Firmensitzes und zertifizierte E-Mail-Adresse;

c) das Organigramm mit den zugehörigen Funktionen und Verantwortlichkeiten;

d) den Namen des wissenschaftlichen Leiters und seinen Lebenslauf, in dem die Qualifikationen und Erfahrungen, die die Anforderungen an eine klare Bekanntheit sowie praktische und berufliche Erfahrung in den in Artikel 16-bis Absatz 2 des Gesetzesdekrets vorgesehenen Bereichen rechtfertigen, unter Angabe des Datums angegeben sind des Erwerbs der Qualifikationen und der Absolvierung von Berufs- und Praxiserfahrungen

e) Name und Lebenslauf aller Trainer, die in einer oder mehreren der in Artikel 3 genannten Listen aufgeführt sind;

f) die Ausbildungsprogramme für das laufende Jahr;

g) die Verfahren zur Bescheinigung der tatsächlichen Teilnahme an den Lehrveranstaltungen durch die eingeschriebenen Personen;

h) die Kriterien für die Zulassung zur Abschlussbewertung der in die Kurse eingeschriebenen Personen;

i) die Modalitäten für die Ausstellung der Bescheinigung über die Teilnahme am Kurs, einschließlich des Ergebnisses der Abschlussprüfung.

Share by: