VERMITTLUNGSSTELLE, EINGETRAGEN UNTER NR. 809 DES REGISTERS DER VERMITTLUNGSKÖRPER UND UNTER NR. 427 DER LISTE DER VOM JUSTIZMINISTERIUM AKKREDITIERTEN AUSBILDUNGSEINRICHTUNGEN

VERMITTLUNGSSTELLE, EINGETRAGEN UNTER NR. 809 DES REGISTERS DER VERMITTLUNGSKÖRPER UND UNTER NR. 427 DER LISTE DER VOM JUSTIZMINISTERIUM AKKREDITIERTEN AUSBILDUNGSEINRICHTUNGEN

Anwendungsbereich

Seite aktualisiert am 22.10.2024

ADR-Ausbildungsvorschriften

Der neue Artikel 16-bis des Gesetzesdekrets vom 4. März 2010, Nr. 28, der die notwendigen Anforderungen an Ausbildungsstellen im Bereich der Mediation regelt und definiert, legt in Absatz 1 fest: „Öffentliche oder private Einrichtungen, die Garantien für Seriosität und Effizienz im Sinne von Artikel 16 Absätze 1-bis und 1-ter geben.“ ".


In Absatz 2 heißt es weiter: „Für die in Absatz 1 genannten Zwecke ist die Ausbildungsstelle außerdem verpflichtet, einen wissenschaftlichen Leiter zu ernennen, der auf dem Gebiet der Mediation, Schlichtung oder alternativen Streitbeilegung eindeutig bekannt und erfahren ist und die Qualität gewährleistet.“ die von der Organisation angebotene Ausbildung, die Vollständigkeit, Angemessenheit und Aktualität des Ausbildungsangebots sowie die Kompetenz und Erfahrung der Ausbilder, auch im Ausland erworben.


Der Manager teilt dem Justizministerium gemäß den Bestimmungen des in Artikel 16 Absatz 2 genannten Dekrets regelmäßig das Schulungsprogramm und die Namen der ausgewählten Trainer mit.

Schließlich heißt es in Absatz 3: „Der in Artikel 16 Absatz 2 genannte Erlass legt auch die Qualifikationsanforderungen ... der Ausbilder fest, die für die Registrierung und Aufrechterhaltung der Registrierung in den jeweiligen Listen erforderlich sind.“

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