VERMITTLUNGSSTELLE, EINGETRAGEN UNTER NR. 809 DES REGISTERS DER VERMITTLUNGSKÖRPER UND UNTER NR. 427 DER LISTE DER VOM JUSTIZMINISTERIUM AKKREDITIERTEN AUSBILDUNGSEINRICHTUNGEN

VERMITTLUNGSSTELLE, EINGETRAGEN UNTER NR. 809 DES REGISTERS DER VERMITTLUNGSKÖRPER UND UNTER NR. 427 DER LISTE DER VOM JUSTIZMINISTERIUM AKKREDITIERTEN AUSBILDUNGSEINRICHTUNGEN

So werden Sie Mediator

Seite aktualisiert am 22.10.2024

Welche Aufgaben und Funktionen hat ein Mediator?

Der Zivil- und Handelsmediator ist ein professioneller Experte für die Lösung von Streitigkeiten zwischen zwei oder mehr Parteien. Er verfügt über eine ausgeprägte Fähigkeit zuzuhören und zu analysieren, um die Bedürfnisse der Parteien vollständig zu verstehen und den Dialog anzuregen, mit dem Ziel, eine friedliche Lösung zu erreichen.

Der Mediator hat die Aufgabe, den Parteien dabei zu helfen, den Streit friedlich beizulegen, d. h. ohne die Einleitung eines Zivilverfahrens. Für einige Sachverhalte ist dieses außergerichtliche Verfahren zwingend erforderlich.


Welche Fähigkeiten sollte ein Mediator mitbringen?

Die Fähigkeiten des Mediators lassen sich wie folgt zusammenfassen: Vermittlung, Orientierung, Begleitung, Information, Empfang.

Der Mediator ist eine unparteiische Person, die daran arbeitet, eine alternative Lösung für einen Streit zwischen zwei Parteien zu finden. Er ist ein Fachmann, der über die für die Berufsausübung erforderlichen beruflichen Qualifikationen und Integritätsanforderungen verfügt.

Der Mediator erleichtert die Kommunikation zwischen den Streitparteien, indem er ihre wahren Interessen zum Vorschein bringt und so eine gütliche Lösung des Streits erleichtert.

Der Mediator hat auch die Befugnis, einen Lösungsvorschlag zu formulieren, den die Parteien frei annehmen können.


Welche beruflichen Voraussetzungen muss der Mediator mitbringen?

Der Bewerber muss über einen Sekundarschulabschluss verfügen, eine mindestens 50-stündige Schulung bei vom Justizministerium akkreditierten Stellen besucht und eine Prüfung bestanden haben, die darauf abzielt, die Eignung und berufliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers in Bezug auf den gewählten Mediationszweig festzustellen.


Welche Pflichten hat der Ombudsmann?

Dem Mediator und seinen Gehilfen ist es untersagt, Rechte oder Pflichten zu übernehmen, die direkt oder indirekt mit dem bearbeiteten Geschäft zusammenhängen, es sei denn, sie sind mit der Erbringung der Arbeit oder Dienstleistung unbedingt verbunden; Es ist ihnen untersagt, direkt von den Parteien eine Entschädigung zu erhalten.

Der Mediator muss außerdem:

a) Unterzeichnen Sie für jede Angelegenheit, für die er benannt wird, eine Unabhängigkeits- und Unparteilichkeitserklärung gemäß den in der geltenden Verfahrensordnung vorgesehenen Formeln sowie alle weiteren in derselben Verordnung vorgesehenen Verpflichtungen;

b) dem Leiter des Gremiums und den Parteien unverzüglich alle Umstände mitzuteilen,

während des Verfahrens aufgetaucht sind und geeignet sind, seine Unabhängigkeit und Unparteilichkeit zu beeinträchtigen;

c) Schlichtungsvorschläge unter Beachtung der Grenzen der öffentlichen Ordnung und zwingender Vorschriften formulieren;

d) auf jede organisatorische Anfrage des Leiters des Gremiums unverzüglich reagieren.

Auf Antrag einer Partei sorgt der Leiter des Gremiums für die mögliche Ersetzung des Mediators. Die Verordnung legt die unterschiedlichen Zuständigkeiten für die Entscheidung über den Antrag fest, wenn die Mediation vom Leiter der Stelle durchgeführt wird.


Wie trage ich mich in das Register der Zivilmediatoren ein?

Mediatoren können sich erst dann in das Register der Mediationsstellen eintragen lassen, wenn sie den Schulungskurs der vom Justizministerium akkreditierten Schulungsstellen abgeschlossen haben und in einer speziellen Liste gemäß Artikel 1 eingetragen sind. 18 des Ministerialerlasses vom 18. Oktober 2010 Nr. 180.


Wo kann ein ziviler Ombudsmann arbeiten?

Sobald Sie die Qualifikation erworben haben, können Sie als Mediator bei jeder Mediationsstelle, bei den Anwaltskammern, bei den Handelskammern und bei den Schlichtungskammern in den Bereichen Banken, Telekommunikation, Dienstleistungserbringung und Transport arbeiten.


Wie man zum Mittler des Organismus wird

Die Schlichtungsstelle Concordia et Ius möchte den Parteien und ihren Anwälten die kompetentesten Mediatoren für die Lösung individueller Streitigkeiten anbieten.

Von grundlegender Bedeutung ist das Auswahlverfahren der am besten geeigneten Mediatoren und deren Verbleib im Gremium, das nach jeder Mediation ein kontinuierliches Feedback der Parteien und Anwälte einholt.


Verfahren

Der Mediator, der Teil des Gremiums werden möchte, füllt das untenstehende Formular aus und sendet es zusammen mit einem beigefügten Lebenslauf.

Anschließend findet nach Erfüllung der erforderlichen Mindestanforderungen ein Vorstellungsgespräch mit dem Manager statt

des Gremiums mit der Aufgabe, den angehenden Mediator zu beurteilen.

Im Falle eines positiven Ergebnisses nimmt er am Schulungskurs der Organisation teil, um sich bei einigen Mediationen (die Anzahl variiert je nach Erfahrung des Mediators), die von verschiedenen Mediatoren durchgeführt werden, durch ein Publikum eine hochqualifizierte Mediationsmethode anzueignen.

Es wird eine Fortbildung durch die erfahrenen Mediatoren des Organismus zu Mediationstechniken in den Spezialgebieten sowie ein Interview mit erfahrenen Mediatoren zur Beurteilung der Vorbereitung auf die Ernennung in den ersten Mediationen stattfinden.

Anschließend erfolgt die Ernennung zu den ersten Mediationen und die Coaching-Tätigkeit der erfahreneren Mediatoren während dieser Mediationen.

Nach jeder Mediation findet eine Nachbesprechung mit den erfahrensten Mediatoren statt und die Zufriedenheit der Parteien mit der von den Parteien in der Anfrage geforderten Ernennung sowie die Erfolgsquote der verwalteten Mediationen werden anhand der Bewertungsfragebögen und des Feedbacks der Parteien bewertet.

Nach der Bestätigung als Mediator finden fortlaufende Gespräche und Rückmeldungen zwischen den Mediatoren statt

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