VERMITTLUNGSSTELLE, EINGETRAGEN UNTER NR. 809 DES REGISTERS DER VERMITTLUNGSKÖRPER UND UNTER NR. 427 DER LISTE DER VOM JUSTIZMINISTERIUM AKKREDITIERTEN AUSBILDUNGSEINRICHTUNGEN

VERMITTLUNGSSTELLE, EINGETRAGEN UNTER NR. 809 DES REGISTERS DER VERMITTLUNGSKÖRPER UND UNTER NR. 427 DER LISTE DER VOM JUSTIZMINISTERIUM AKKREDITIERTEN AUSBILDUNGSEINRICHTUNGEN

Und was passiert am Ende?

Seite aktualisiert am 22.10.2024

Wie die Mediation in Verbraucherangelegenheiten endet

1. Das ADR-Verfahren endet in jeder der folgenden Hypothesen:

Zu. für den Fall, dass die eingeladene Partei einer Teilnahme am Verfahren nicht zustimmt;

B. Seit dem Kontakt mit der eingeladenen Partei sind 15 Tage vergangen, ohne dass das Sekretariat eine Annahme erhalten hat;

C. wenn eine Partei beschließt, das Verfahren abzubrechen;

D. wenn die in der Kunst genannte Frist abgelaufen ist. 5 Absatz 9 dieser Verordnung, ggf. verlängert;

Und. wenn eine Einigung zwischen den Parteien erzielt wird;

F. wenn die vom Schlichter erarbeiteten Lösungsvorschläge den Parteien zugesandt werden.

2. Jede von den Vertragsparteien im Anschluss an die Vermittlung des Mediators oder durch die Umsetzung eines vom Mediator ausgearbeiteten, von den Vertragsparteien unterzeichneten Vorschlags für eine gütliche Lösung zustande gekommene gütliche Einigung hat die Bedeutung eines Vertrags.

3. Am Ende des ADR-Verfahrens erstellt der Mediator einen Bericht, in dem er das Ergebnis des Verfahrens bestätigt, und hinterlegt ihn im Sekretariat, das eine Kopie an die Parteien sendet und ihn den Verfahrensunterlagen beifügt.

4. Der vom Mediator erstellte Bericht darf keine Bezugnahme auf Erklärungen der Parteien enthalten, es sei denn, dies erfolgt auf deren gegenseitigem Wunsch.

5. Die Parteien können ihre Meinungen und Einschätzungen zum Verfahren äußern, indem sie das ihnen zur Verfügung gestellte entsprechende Formular ausfüllen und per Post oder E-Mail senden

Teil am Ende des Verfahrens und jederzeit auf der Website der Schlichtungsstelle Concordia et Ius srl herunterladbar

6. Sämtliche Steuerlasten, die sich aus der getroffenen Vereinbarung ergeben, tragen die Parteien.

Tabelle der Schlichtungsvergütungen in Verbraucherangelegenheiten

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Mediationsverordnung für Verbraucherangelegenheiten

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Tabelle der Schlichtungsvergütungen in Verbraucherangelegenheiten

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