VERMITTLUNGSSTELLE, EINGETRAGEN UNTER NR. 809 DES REGISTERS DER VERMITTLUNGSKÖRPER UND UNTER NR. 427 DER LISTE DER VOM JUSTIZMINISTERIUM AKKREDITIERTEN AUSBILDUNGSEINRICHTUNGEN

VERMITTLUNGSSTELLE, EINGETRAGEN UNTER NR. 809 DES REGISTERS DER VERMITTLUNGSKÖRPER UND UNTER NR. 427 DER LISTE DER VOM JUSTIZMINISTERIUM AKKREDITIERTEN AUSBILDUNGSEINRICHTUNGEN

So nehmen Sie an Mediation teil

Seite aktualisiert am 22.10.2024

Der Beitritt zur Mediation ist sehr einfach. Befolgen Sie einfach diese kleinen Schritte:

Nehmen Sie an der Mediation teil

Laden Sie die Anwendung herunter

Füllen Sie das Mediationsantragsformular aus und unterschreiben Sie es

Wenn Sie beabsichtigen, an einer Mediation teilzunehmen, reichen Sie den ausgefüllten Beitrittsantrag mit dem Formular ein, das in allen seinen Teilen bearbeitet werden kann, um alle Informationen zur Identifizierung der Parteien und der Bedingungen des Streits bereitzustellen.

Senden Sie es gemäß den Bestimmungen der Kunst an die Organisation und fügen Sie eine Kopie der Zahlung der Startkosten bei. 28 des Dekrets Nr. 150 vom 24.10.2023, auf das Girokonto „Organismo di Conciliazione Concordia et Ius srl“ unter der IBAN IT 56 U 03069 04601 100000006777 auf eine der folgenden Arten:

in einem der folgenden Modi:


  • über PEC unter concordiaetius@mypec.eu
  • per E-Mail an info@concordiaetius.it
  • per Fax an 091.772.5972
  • per Einschreiben mit Rückschein an die Adresse der Schlichtungsstelle

Concordia et Ius srl, in Via G. Sciuti, n. 164, 90144 - Palermo

  • durch Hinterlegung des Mediationsantragsformulars bei der

Sitz der Organisation oder in einer der akkreditierten Niederlassungen,

Bereitstellung der Zahlung der Startkosten per POS oder in bar

sofern Sie dies noch nicht per Banküberweisung getan haben.


Das Sekretariat teilt mit, dass der Fall übernommen wurde, gibt das Datum des ersten Treffens und den Namen des benannten Mediators an und lädt die Parteien zum ersten Mediationstreffen ein.


Beim ersten Mediationstreffen treten die Parteien tatsächlich in die Mediation ein, mit dem Ziel, eine Schlichtung zu erreichen. Die Dauer beträgt mindestens zwei Stunden und kann am selben Tag verlängert werden, vorbehaltlich einer Vereinbarung mit dem Sekretariat. Die Sitzung findet normalerweise innerhalb eines Zeitraums zwischen 20 und 20 Uhr statt und 40 Tage nach Einreichung des Antrags, nach deren Ablauf die Parteien dem Mediator ihre Bereitschaft zum Ausdruck bringen müssen, die Mediation fortzusetzen oder den Versuch abzuschließen.

Wenn das erste Treffen ohne Schlichtung endet und die Parteien beschließen, fortzufahren, wird die Mediation auf einen anderen Termin verschoben, wobei ein oder mehrere weitere Treffen unterschiedlicher Dauer anberaumt werden, die im Einklang mit den Bedürfnissen und der Verfügbarkeit der Teilnehmer vereinbart werden.

Im Falle einer Fortsetzung über das erste Treffen hinaus müssen die Parteien weitere Mediationskosten gemäß den Bestimmungen der Kunst bezahlen. 30 und folgende. des Dekrets Nr. 150 vom 24.10.2023 basierend auf dem Streitwert.

Bei obligatorischen Mediationen ist es erforderlich, dass die Parteien von einem Anwalt unterstützt werden; an freiwilligen Mediationen können die Parteien jedoch auch allein teilnehmen.

Wie die Mediation endet

Die Mediation kann im Falle eines positiven Ergebnisses mit der Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen den Parteien abgeschlossen werden. In diesem Fall stellt das von den Parteien und ihren Anwälten unterzeichnete Memorandum of Agreement einen vollstreckbaren Titel dar und hat die Bedeutung einer Strafe ist sofort ausführbar.

Kommt keine Einigung zustande, kann der Mediator einen Schlichtungsvorschlag formulieren. Wenn die Parteien beschließen, dem Bericht nicht beizutreten, erkennt der Mediator ihre jeweilige Position im Hinblick auf die Nichteinigung des Berichts an.

Eine Mediation kann auch mit einem Nichterscheinen-Bericht definiert werden, wenn die ordnungsgemäß geladene eingeladene Partei beschließt, nicht einmal an der ersten Sitzung teilzunehmen.

Tabelle der Zulagen

der Mediation

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Regulierung von

Vermittlung

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Beginnen Sie mit der Mediation

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