VERMITTLUNGSSTELLE, EINGETRAGEN UNTER NR. 809 DES REGISTERS DER VERMITTLUNGSKÖRPER UND UNTER NR. 427 DER LISTE DER VOM JUSTIZMINISTERIUM AKKREDITIERTEN AUSBILDUNGSEINRICHTUNGEN
Anwendungsbereich
Seite aktualisiert am 22.10.2024
ADR-Vermittlungsverordnung für Verbraucherangelegenheiten
Art. 1 – Verbrauchsverordnung – Anwendungsbereich
Die von der Schlichtungsstelle Concordia et Ius srl verabschiedete Verordnung über den Verbrauch respektiert das Gesetzesdekret zum Verbraucherschutzgesetz. 6. September 2005, Nr. 206, und insbesondere die Bestimmungen der Kunst. 141 quater, Teil V, Verbraucherverbände und Zugang zur Justiz – Titel II bis – Außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten, auf die in dieser Verordnung und im Dekret Nr. 141 quater Bezug genommen wird. 150 vom 24. Oktober 2023.
Die Schlichtungsstelle Concordia et Ius srl hat ihren Sitz in Palermo in der Via G. Sciuti, n. 180, Cap. 90144, Tel.: 39 091 7725986, Fax: 39 091 7725972, mit E-Mail-Adresse info@concordiaetius.it und zertifizierter E-Mail-Adresse concordiaetius@mypec.eu, ist bei der Allianz Professional-Haftpflichtversicherung Nr. versichert. 253111508, hat die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer 01996100507 und ist unter der Nr. 253111508 registriert. 809 des Registers der Schlichtungsstellen und unter der Nr. 427 der Liste der Ausbildungseinrichtungen des Justizministeriums; ist in der Liste der ADR-Stellen der Communications Guarantee Authority (AGCOM) mit Direktorialbeschluss 1/2023 vom 3. Mai 2023 eingetragen; ist in der Liste der ADR-Stellen der Transport Regulation Authority (ART) mit Prot.-Nr. eingetragen. 24676/2023; ist in der Liste der ADR-Stellen (ARERA) unter der Nr. eingetragen. 2/DACU/2023; ist auf der von der Europäischen Kommission verwalteten ODR-Plattform registriert und wurde dieser vom Ministerium für Wirtschaft und Made in Italy (MIMIT) mitgeteilt.
Die Streitigkeiten, bei denen es zwingend erforderlich ist, eine Schlichtung in Verbraucherangelegenheiten bei einer akkreditierten Stelle zu versuchen, sind:
● Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Lieferung und den Verträgen von Strom
● Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Lieferung und den Verträgen von Gas zum Heizen und Kochen
● Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Versorgung und Kontaktaufnahme von Wasser und Wasserdienstleistungen
● Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Bereitstellung und den Verträgen von Mobilfunk- und Festnetztelefondiensten
● Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Erbringung und Verträgen von Telekommunikationsdienstleistungen
● Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Internet-Konnektivitätsdiensten und -verträgen
● Streitigkeiten im Zusammenhang mit Pay-TV-Verträgen
● Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Erbringung und den Verträgen von Postdienstleistungen
● Streitigkeiten zwischen Wirtschaftsteilnehmern, die Verkehrsnetze, Infrastrukturen und Dienste verwalten, und Nutzern oder Verbrauchern.
1. Der ADR-Dienst für Verbraucherangelegenheiten der Schlichtungsstelle Concordia et Ius srl bietet die Möglichkeit, Streitigkeiten kommerzieller Art zwischen Unternehmen und Verbrauchern ohne Einschränkungen hinsichtlich der Nationalität der Parteien beizulegen.
2. Die Schlichtungsstelle Concordia et Ius srl verfügt über Mediatoren, die Experten für Verbraucherangelegenheiten sind und im speziellen Register des Justizministeriums eingetragen sind. Um ihre Tätigkeit ausüben zu können, müssen sie eine spezielle Ausbildung in Verbraucherangelegenheiten erworben haben und diese aufrechterhalten, indem sie an entsprechenden Fachkursen teilnehmen eine Ausbildung in diesem Fachgebiet, die sie zur Ausübung folgender Tätigkeiten befähigt:
● a) Verwaltung der obligatorischen Schlichtungsverfahren im Energiebereich (Strom und Gas) und der freiwilligen Schlichtung im Wassersystem bei den von der Regulierungsbehörde für Energie, Netze und Umwelt (ARERA) akkreditierten Schlichtungsstellen.
● b) Leitung obligatorischer Schlichtungsverfahren für Telefonie, Internet und Pay-TV bei den von der Kommunikationsregulierungsbehörde (AGCOM) akkreditierten Schlichtungsstellen.
● c) Beilegung von Streitigkeiten zwischen Wirtschaftsteilnehmern, die Verkehrsnetze, Infrastrukturen und Dienste verwalten, und Nutzern oder Verbrauchern gemäß Artikel 10 des Gesetzes vom 5. August 2022, Nr. 118 der Verkehrsregulierungsbehörde – (ART)
● d) Online-Streitbeilegung auf der von der Europäischen Kommission verwalteten OS-Plattform, auf der die Schlichtungsstellen hinsichtlich der Qualitätsstandards hinsichtlich Fairness, Effizienz und Zugänglichkeit zugelassen sind.
3. Die Schlichtungsstelle Concordia et Ius srl verfügt über kompetente Mediatoren für Verbraucherangelegenheiten, die für die Beilegung von Streitigkeiten zuständig sind und über angemessene und spezifische Schulungsanforderungen verfügen, die auf den Bestimmungen der einzelnen zuständigen Behörden basieren (Art. 141-bis, Absatz 4, Buchstabe a). , und respektiert die Verpflichtungen der Transparenz, Unparteilichkeit und Fairness gegenüber den Verfahrensparteien und den Verbrauchern im Allgemeinen, indem es die Parteien durch jährliche Berichte über die Verfahrensmethoden, die Arten von Streitigkeiten und die Regeln, die die Einreichung von Beschwerden regeln, informiert , die Kriterien, die die Annahme von Entscheidungen leiten usw. (Art. 141-bis).
Die Stelle beglaubigt die persönlichen Daten und den Lebenslauf jedes Mediators, der in den im Artikel genannten Listen aufgeführt ist. 3, Absätze 6 und 7, die von jedem erlangten Sprachzertifikate und ihre Vergütung sowie für jeden Mediator den Besitz der Anforderungen der Kunst. 8 und die Verpflichtung jedes Mediators, die Kunst zu respektieren. 141-bis, Absätze 5 und 7 des Verbraucherschutzgesetzes.
Die Schlichtungsstelle Concordia et Ius srl verpflichtet sich gemäß Art. 9, Buchstabe c) des Dekrets Nr. 150 vom 24. Oktober 2023, Mediationsverfahren zur Lösung, auch elektronisch, unter Einhaltung der Bestimmungen von Art. durchzuführen. 141-bis, Absatz 1, Buchstaben a), c), d und e) des Verbraucherschutzgesetzes, nationale und grenzüberschreitende Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Gewerbetreibenden mit Wohnsitz und Sitz in der Europäischen Union, in deren Rahmen die ADR-Stelle vorschlägt eine Lösung herbeizuführen oder die Parteien zusammenzubringen, um eine gütliche Lösung zu ermöglichen.
Die Schlichtungsstelle Concordia et Ius srl verpflichtet sich gemäß Art. 9, Buchstabe h) des Dekrets Nr. 150 vom 24. Oktober 2023, die in Buchstabe c) genannten Verfahren in Übereinstimmung mit Art. 150 durchzuführen. 141-quater, Absätze 4 und 5 des Verbraucherschutzgesetzes, und die für die erbrachte Dienstleistung geschuldete Vergütung gemäß den gemäß Art. 141-quater festgelegten Richtlinien anzuwenden. 141-octies, Absatz 2 des Verbraucherschutzgesetzes.
4. Die Qualität des Verfahrens wird durch die Einhaltung der in der Richtlinie enthaltenen ADR-Gesetzgebung zum Verbrauch und durch die von der zuständigen Behörde durchgeführte Überwachung der Tätigkeit der registrierten Stellen gewährleistet: insbesondere durch die Registrierung der Stelle in Die von der zuständigen Behörde verwaltete Liste verleiht den registrierten ADR-Stellen eine Qualitätszertifizierung, um ihnen durch die Aufnahme in die ODR-Plattform Sichtbarkeit auf europäischer Ebene zu verschaffen
5. Die Nutzung eines ADR-Verfahrens beeinträchtigt nicht die Möglichkeit des Verbrauchers und des Gewerbetreibenden, sich an die Justizbehörden zu wenden (Art. 141, Absatz 10). Unabhängig vom Ausgang des ADR-Verfahrens behält der Verbraucher das Grundrecht, sich an die zuständige Justizbehörde zu wenden (dies ist ein in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankertes Grundrecht).
6. Die Einstufung des Verbrauchercharakters der Streitigkeit und ihr Wert werden von der Partei angegeben, die den Antrag einreicht. Für ADR-Verfahren, die ausdrücklich durch Rechtsvorschriften geregelt sind, gilt diese Verordnung im vereinbaren Umfang.
7. Die in diesem Artikel geregelten ADR-Verfahren fallen absolut nicht in den Anwendungsbereich, der in den Bestimmungen des Gesetzesdekrets vorgesehen ist. 28/2010.
Art. 2 – Beginn des Verfahrens
Das ADR-Verfahren wird eingeleitet, indem beim Sekretariat der Schlichtungsstelle Concordia et Ius srl ein Antrag eingereicht wird, der mit einer geeigneten Urkunde zum Nachweis des Eingangs und der gleichzeitigen Zahlung der Verfahrensgebühren in der gemäß den Tabellen der Schlichtungsvergütungen in fälligen Höhe eingereicht werden muss Verbrauchsfragen zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer von 22 % gemäß Art. 33 des Dekrets Nr. 145 vom 24. Oktober 2023. Die Einreichung des Antrags auf Mediation in Verbraucherangelegenheiten sowie die Teilnahme der eingeladenen Partei am Verfahren stellen die Annahme dieser Verordnung und der in der folgenden Tabelle aufgeführten Entschädigungen dar. Bei ADR-Verfahren für Verbraucher fallen immer feste Kosten in Höhe von € an. 10,00 zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer von 22 %. Die „Gewerbetreibenden“, d. h. Personen, die nicht als Verbraucher gelten, d. h. natürliche oder juristische Personen, die das streitgegenständliche Vertragsverhältnis zu Zwecken begründet haben, die nicht unabhängig von ihrer Tätigkeit sind, und die „Prosumenten“, d. h. diejenigen, die es gleichzeitig sind Stattdessen zahlen sie den in der folgenden Tabelle angegebenen Betrag für den relativen Streitwert zuzüglich Mehrwertsteuer in Höhe von 22 %, wie in der Zwischenzeit nach geltendem Recht vorgeschrieben.
Wert des Streits | SCHADENSPFLICHTIGKEIT DER MEDIATION |
---|---|
Bis zu 1.000,00 € | € 25,00 |
und 1.000,01 € bei 5.000,00 € | € 30,00 |
und 5.000,01 € bei 25.000,00 € | € 50,00 |
und 25.000,01 € bei 250.000,00 € | € 90,00 |
über 250.000,01 € | € 120,00 |
Der Mediationsantrag muss mit dem auf der Website www.concordiaetius.it/Mediazione-in-materia-di-consumo verfügbaren Formular ausgefüllt werden und muss unbedingt Folgendes enthalten:
● die Identifikationsdaten der Parteien, um die in dieser Verordnung genannten Kommunikationen zu ermöglichen;
● die Identifikationsdaten der Person, die gegebenenfalls am Verfahren teilnimmt und die Partei vertritt, mit schriftlicher Bescheinigung der entsprechenden Schlichtungsbefugnis;
● die Beschreibung des strittigen Sachverhalts und Sachverhalts sowie den Gegenstand des Antrags;
● Angabe des Streitwerts, der gemäß der Zivilprozessordnung bestimmt wird, gemäß den in der Art. 2 dieser Verordnung;
● die Identifikationsdaten des Anwalts der Partei, sofern dieser bei der Mediation anwesend war, mit der entsprechenden erteilten Vollmacht.
Die beigefügten Unterlagen, die der Antragsteller für geeignet hält
Das Sekretariat sendet per zertifizierter E-Mail oder per Einschreiben an die eingeladene Partei und den benannten Mediator das Schreiben, in dem die Mediation eingeleitet wird, und teilt der antragstellenden Partei die Annahme des Antrags auf Einleitung des ADR-Verfahrens sowie den Namen des von ihr benannten Mediators mit Der Leiter des Gremiums fordert Sie auf, innerhalb von 3 Tagen nach dem tatsächlichen Eingang des Vermittlungsantrags bei der antragstellenden Partei unter Angabe geeigneter Mittel zum Nachweis des Empfangs innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt dieser Mitteilung zu antworten.
Stimmt die Eingeladene der Teilnahme zu, übersendet sie ihre Mitgliedschaft, zahlt gleichzeitig die in den Tabellen zur Entschädigung für Verbraucherschlichtung aufgeführten Gebühren und damit beginnt das Verfahren.
Die ADR-Verfahren werden vollständig nach den in der Technik dargelegten Methoden durchgeführt. 5 dieser Verordnung und können daher alternativ persönlich, elektronisch und in vereinfachter Form durch einen nicht gleichzeitigen Kommunikationsaustausch zwischen den Vertragsparteien und dem ernannten Schlichter unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln unter Einhaltung der Datenvorschriften erfolgen Verarbeitung. Persönlich und vertraulich.
Der Antrag auf Einleitung des ADR-Verfahrens kann von der Schlichtungsstelle der Concordia et Ius srl aus einem der folgenden Gründe abgelehnt werden:
● Der Verbraucher hat weder versucht, mit dem betreffenden Gewerbetreibenden Kontakt aufzunehmen, um seine Beschwerde zu besprechen, noch hat er in einem ersten Schritt versucht, die Angelegenheit direkt mit dem Gewerbetreibenden zu klären.
● der Streit ist leichtfertig oder rücksichtslos;
● die Streitigkeit wird von einer anderen Schlichtungsstelle oder einer Justizbehörde geprüft oder wurde bereits geprüft;
● Der Streitwert liegt unter oder über einem vorab festgelegten Schwellenwert und liegt in einer Höhe, die den Zugang des Verbrauchers zur Beschwerdebearbeitung nicht wesentlich beeinträchtigt.
● Der Verbraucher hat den Antrag nicht bei der Schlichtungsstelle eingereicht
Concordia et Ius srl ADR innerhalb einer vorab festgelegten Frist, die nicht weniger als ein Jahr ab dem Datum betragen darf, an dem der Verbraucher die Beschwerde beim Gewerbetreibenden eingereicht hat;
● Die Behandlung dieser Art von Streitigkeiten würde das wirksame Funktionieren der Schlichtungsstelle Concordia et Ius srl erheblich beeinträchtigen
Die relative Beurteilung, ob die Einleitung des Verfahrens abgelehnt werden soll oder nicht, obliegt ausschließlich der umsichtigen Beurteilung des benannten Mediators nach dem tatsächlichen Beginn der Mediation und der daraus resultierenden Annahme des entsprechenden Antrags durch die eingeladene Partei. Wenn der von der Stelle benannte Mediator gemäß seinen Verfahrensregeln der Auffassung ist, dass er eine ihm zugewiesene Streitigkeit zurückweisen möchte, kann er beiden Parteien, die sich der Mediation angeschlossen haben, eine begründete Mitteilung über die Gründe für seine Entscheidung zukommen lassen die Streitigkeit nicht innerhalb von zwanzig Tagen nach dem Beitritt der Eingeladenen Partei zu berücksichtigen. Nach diesem Zeitraum ohne Mitteilung des Mediators wird die Mediation normal fortgesetzt.
Art. 3 – Der Ombudsmann für Verbraucherangelegenheiten
1. Der Mediator ist bei der Wahrnehmung seiner Aufgabe dazu aufgerufen, sein Verhalten auf Redlichkeit und Korrektheit zu stützen, damit das Verfahren unparteiisch und unabhängig durchgeführt werden kann, und sich während des Verfahrens so zu verhalten, dass das in ihn gesetzte Vertrauen gewahrt bleibt durch die Parteien und bleiben vor äußeren Einflüssen und Konditionierungen jeglicher Art geschützt.
2. Der Mediator entscheidet nicht über den Streit, sondern hilft den Parteien, eine Einigung zu finden, die ihrer Meinung nach für die Beilegung des Streits zufriedenstellend ist. Der Mediator verfügt über eine spezielle Ausbildung in Mediationstechniken und a
spezifische Kenntnisse in den von den jeweiligen Behörden regulierten Bereichen, insbesondere im Hinblick auf Benutzerrechte und die Qualität der Dienste.
3. Unter keinen Umständen führt der Mediator Beratungstätigkeiten zum Streitgegenstand oder zum Inhalt einer Vereinbarung durch, außer um deren Einhaltung zwingender Regeln und der öffentlichen Ordnung zu überprüfen.
4. Seine Aufgaben sind insbesondere:
● dritter Moderator, der den Parteien hilft, einen Dialog zu führen und eine gemeinsame Lösung („Versöhnungsvereinbarung“) für den Streit zu finden;
● Dritter Gutachter, der auf Antrag der Parteien oder unabhängig auf Grundlage der eingereichten Unterlagen und abgegebenen Erklärungen einen unverbindlichen Lösungsvorschlag erarbeitet.
5. Der Mediator wird vom Leiter des Gremiums unter den Namen der bei der Schlichtungsstelle für Verbraucherangelegenheiten akkreditierten Mediatoren identifiziert, die in einer spezifischen Liste aufgeführt sind, die auf der Grundlage von Kompetenz- und Professionalitätskriterien im Einklang mit der geltenden Gesetzgebung erstellt wird. und in alphabetischer Reihenfolge auf der offiziellen Website des Organismus verfügbar.
6. Die Parteien können den Mediator gemeinsam unter den Namen der auf Verbraucherangelegenheiten spezialisierten Mediatoren vorschlagen, die ausdrücklich bei der Schlichtungsstelle Concordia et Ius srl akkreditiert sind
7. Der Leiter des Gremiums ist jedoch nicht an diese Angabe gebunden und kann frei entscheiden, ob er dem Antrag der Parteien Folge leisten kann.
8. Der ernannte Mediator muss dem Sekretariat, auch auf kurzem Wege, innerhalb von zwei Tagen nach der Mitteilung seiner Benennung mitteilen, dass er den Auftrag annimmt.
9. Bei Annahme des Auftrags und in jedem Fall bei Veröffentlichung des Abschlussberichts der Mediation muss der Mediator im Falle der Nichtteilnahme der eingeladenen Partei eine spezifische Erklärung der Unparteilichkeit und Einhaltung des Europäischen Verhaltenskodex unterzeichnen von Mediatoren.
10. Der Mediator kann anschließend nicht die Funktionen eines Verteidigers oder Schiedsrichters zwischen denselben Parteien und in Bezug auf denselben Streit ausüben.
11. Der Mediator darf sich nicht in einer der in bestimmten Gesetzen und im Verhaltenskodex vorgesehenen Unvereinbarkeitssituationen sowie in Situationen eines Interessenkonflikts befinden; In solchen Fällen muss der benannte Mediator von der Übernahme der Aufgabe absehen, indem er dem Leiter des Gremiums den hindernden Umstand mitteilt, oder die Aufgabe einstellen, wenn die Unvereinbarkeit oder der Interessenkonflikt während des Verfahrens auftritt. Der Mediator ist daher verpflichtet, dem Sekretariat unverzüglich alle Tatsachen oder Situationen mitzuteilen, die in irgendeiner Weise dazu führen könnten, dass er in eine mögliche Situation der Unvereinbarkeit gerät, auch wenn diese nach Annahme des Auftrags und/oder während des Mediationsverfahrens eintreten.
12. Der Mediator muss seine Tätigkeit persönlich ausüben.
13. Der Mediator kann je nach Komplexität der Streitigkeit eine persönliche Einberufung der Parteien oder eine Webkonferenz mit einer Frist von mindestens sieben Tagen veranlassen.
14. Der Leiter der Schlichtungsstelle Concordia et Ius srl kann jederzeit mit dem Mediator die Benennung eines Assistenten vereinbaren, der ihn bei der Ausübung seiner Funktion unterstützen kann. Die Ausübung dieser Funktion als Assistent ist ad adiuvandum für die vom Gesetzgeber vorgeschriebene laufende mittelfristige Fortbildung des Bürgerbeauftragten.
15. In dem einzigen Fall, in dem eine solche Benennung aus belastenden Gründen erfolgt, ist es erforderlich, dass alle Parteien zustimmen und sich gemeinsam verpflichten, die damit verbundenen Kosten zu gleichen Teilen zu tragen.
16. Die Parteien können den Leiter der Schlichtungsstelle Concordia et Ius srl aus berechtigten und nachweislich schwerwiegenden Gründen auffordern, den Mediator zu ersetzen.
17. Der Leiter des Gremiums beurteilt das Vorliegen der genannten Gründe und teilt seine Entscheidung bezüglich der möglichen Ersetzung mit. Wenn dem Antrag stattgegeben wird, ernennt die Schlichtungsstelle einen anderen Mediator und ersetzt auch den zuvor ernannten Mediator, wenn dieser im Laufe des Verfahrens nach einer schriftlichen und hinreichend begründeten Erklärung, die vom Leiter akzeptiert werden muss, auf seine Rolle verzichtet die Organisation selbst.
18. Der Leiter des Gremiums kann jederzeit aus Zweckmäßigkeitsgründen den zuvor benannten Mediator ersetzen, indem er dies einfach den Mediationsteilnehmern mitteilt.
19. Der Mediator, der die in Absatz 11 der Kunst genannten Anforderungen nicht mehr erfüllt. 3 der Verordnung, oder diese Funktion nicht mehr wahrnimmt, oder wer dies beantragt, wird aus der Liste der Mediatoren für Verbraucherangelegenheiten der Schlichtungsstelle Concordia et Ius srl gestrichen
Art. 4 – Das Sekretariat
1. Das Sekretariat verwaltet den ADR-Dienst im Bereich Verbrauch.
2. Das Sekretariat führt für jedes Mediationsverfahren in Verbraucherangelegenheiten ein Register, auch in elektronischer Form, mit Vermerken über die fortlaufende Auftragsnummer, die Identifikationsdaten der Parteien, den Streitgegenstand, den benannten Mediator und die Dauer das Verfahren und sein Ergebnis sowie andere Daten, die gemäß den Bestimmungen des Art. 141 – Viertel des Verbraucherschutzgesetzes.
3. Das Sekretariat überprüft:
● die Übereinstimmung des Mediationsantrags mit den in dieser Verordnung festgelegten formellen Anforderungen und mit der geltenden Gesetzgebung und vermerkt ihn im entsprechenden Register;
● die Zahlung der Kosten für die Einleitung des Verfahrens und der Mediationskosten erfolgt ist. Darüber hinaus teilt das Sekretariat der antragstellenden Partei innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt des Mediationsantrags und in einem Formular zum Nachweis des Empfangs Folgendes mit:
● Der Name des designierten Mediators
● Der Eingang des Antrags auf Mediation an die eingeladene Partei wurde an die eingeladene Partei oder an die anderen Parteien gesendet:
● Der Antrag auf Mediation
● Der Name des designierten Mediators
● Die Einladung, Ihre Mitgliedschaft innerhalb von fünfzehn Tagen nach Erhalt der Einladung mitzuteilen.
Das Sekretariat prüft die Bereitschaft der Parteien zur Teilnahme am ADR-Verfahren und sorgt für alle erforderlichen Mitteilungen, die über die am besten geeigneten Kommunikationsmittel erfolgen.
4. Der Mediator teilt dem Sekretariat den Abschluss des Verfahrens mit, das die Parteien darüber informiert:
● wenn der zur Teilnahme am ADR-Verfahren Eingeladene die Teilnahme am Verfahren ausdrücklich ablehnt;
● wenn seit der Einladung an die Eingeladene Partei mindestens 15 Tage vergangen sind, ohne dass das Sekretariat mit der Mitteilung seiner Mitgliedschaft die Annahme erhalten hat;
● jederzeit erklären oder nachweisen, dass die Parteien kein Interesse an der Fortsetzung des ADR-Verfahrens haben, d Beantragung der Mediation;
● wenn die im Artikel genannte Frist verstrichen ist. 5 Absatz 8 dieser Verordnung, ggf. verlängert;
● wenn zwischen den Parteien eine Einigung erzielt wird;
● wenn die vom Mediator ausgearbeiteten Lösungsvorschläge an die Parteien übermittelt werden und diese sich diesen formulierten Schlichtungsvorschlägen nicht anschließen;
● wenn der Mediator es nach eigenem Ermessen nicht für sinnvoll hält, das Verfahren fortzusetzen.
5. Wenn die Mediation nicht stattgefunden hat, weil die eingeladene Partei ihre Teilnahme nicht umgehend bekundet oder ausdrücklich mitgeteilt hat, dass sie nicht teilnehmen möchte und/oder die ersuchende Partei erklärt hat, dass sie in keinem Fall fortfahren möchte, ist die Das Sekretariat stellt auf Antrag des Parteiantragstellers in Übereinstimmung mit den Mediationszahlungen eine vom benannten Mediator unterzeichnete Erklärung über den Abschluss des Verfahrens aus.
Das Dokument bescheinigt schriftlich:
● a. die Einreichung des Antrags;
● b. Nichteinhaltung des Verfahrens für die eingeladene Partei;
● c. der Verzicht der ersuchenden Partei auf eine Mediation;
● d. den Abschluss des Mediationsverfahrens in irgendeiner Form.
6. Das Sekretariat kann auf Anweisung des Leiters des Gremiums vorsehen, dass die identifizierten Mediatoren das unterstützte Praktikum zusammen mit dem benannten Mediator absolvieren, nachdem die Namen den Parteien mitgeteilt wurden, die die Anwesenheit des Praktikanten verweigern können, oder in einem anderen Fall Der Fall kann jederzeit seine Entfernung verlangen. Der Praktikant darf sich in keiner Weise in das Schlichtungsverfahren einmischen und ist an die gleichen Verpflichtungen der Vertraulichkeit, Unabhängigkeit und Unparteilichkeit gebunden, an die alle Mediatoren gebunden sind.
7. Verantwortlichkeiten der Parteien.
Es liegt in der ausschließlichen Verantwortung aller Parteien und daher sind sie persönlich verantwortlich für:
● a) den Streitgegenstand dem Mediationsverfahren in Verbraucherangelegenheiten zuzuordnen. Die Schlichtungsstelle Concordia et Ius srl ist nicht verantwortlich für etwaige Ausschlüsse, Ausschlüsse, Verjährungen und Verwirkungen, die zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags nicht rechtzeitig und deutlich gemeldet wurden;
● b) die Angaben zum Gegenstand und zu den Gründen des Antrags sowie zu den Einwänden dagegen, die jeweils im Antrag/Antrag und in der Teilnahme an der Mediation angegeben sind;
● c) die Identifikationsdaten der beteiligten Parteien und die korrekten Kontaktdaten, an die Mitteilungen gesendet werden sollen;
● d) Ermittlung des Streitwertes;
● e) Form und Inhalt der Delegationsurkunde an Ihren Vertreter;
● g) das Fehlen anderer Schlichtungsverfahren im Zusammenhang mit derselben Streitigkeit vor verschiedenen Stellen;
● h) im Allgemeinen jede Erklärung, die der Stelle oder dem benannten Mediator von der Einreichung des Antrags bis zum Abschluss des Verfahrens vorgelegt wird.
Art. 5 – Durchführung des Verfahrens
1. Das ADR-Verfahren kann stattfinden:
● Durch tatsächliche Treffen des Mediators mit den Parteien am Sitz der Schlichtungsstelle Concordia et Ius srl; Der Ort des Treffens kann mit Zustimmung aller Parteien, des Mediators und des Leiters des Gremiums abweichen, vorausgesetzt, dass die Treffen am direkten örtlichen Sitz der Schlichtungsstelle Concordia et Ius srl, der dem Wohnort des Verbrauchers am nächsten liegt, abgehalten werden können. sofern verfügbar.
● Durch Fernkommunikationstools unter Einhaltung der Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten und zur Vertraulichkeit.
● Durch nicht gleichzeitigen Austausch asynchroner Kommunikation zwischen den Parteien und dem ernannten Mediator unter Einhaltung der Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten und zur Vertraulichkeit.
2. Die Verfahrenssprache ist Italienisch oder, auf gemeinsamen Antrag beider Parteien, Englisch.
3. Der Leiter des Gremiums kann nach Rücksprache mit dem benannten Mediator in jedem Fall beschließen, alternativ zur Durchführung der ADR-Verfahren auf vollständig elektronische und vereinfachte Weise durch einen nicht gleichzeitigen Austausch von Informationen einzuleiten und/oder fortzufahren Kommunikation zwischen den Parteien und dem ernannten Schlichter über Fernkommunikationsmittel unter Einhaltung der Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten und zur Vertraulichkeit, die Abhaltung persönlicher Sitzungen, um die Teilnahme der Parteien zu erleichtern und das Verfahren schneller und effizienter zu gestalten ; Nach Ermessen des benannten Mediators ist es auch möglich, Sitzungen im gemischten Modus abzuhalten, bei dem eine Partei physisch vor Ort anwesend ist und die andere unter Einhaltung der geltenden Gesetzgebung über elektronische Kommunikationsmittel aus der Ferne verbunden ist – mittelfristig - zum Thema Telematikvermittlung.
4. Das Verfahren beginnt innerhalb von 30 (dreißig) Tagen nach dem Beitritt der vereinbarten Vertragspartei, sofern zwischen den Vertragsparteien nichts anderes vereinbart wurde oder organisatorische Erfordernisse des Dienstes begründet sind.
5. Die Parteien nehmen persönlich oder bei juristischen Personen durch ihren gesetzlichen Vertreter am Verfahren teil. Die Vertragsparteien können durch speziell beauftragte Stellen durch ihre eigenen Vertreter vertreten werden, die mit allen erforderlichen Verhandlungsbefugnissen ausgestattet sind.
6. Die Parteien haben das Recht – aber nicht die Pflicht –, sich von Rechtsanwälten, Vertretern von Verbraucher- oder Wirtschaftsverbänden oder anderen Vertrauenspersonen unterstützen zu lassen.
7. In jedem Fall ist es erforderlich, dass jede Vertragspartei dem Sekretariat rechtzeitig im Voraus mitteilt, wer am ADR-Verfahren oder an Teilen davon teilnehmen wird, sowie, sofern sie von Anwälten unterstützt wird, die vollständigen Angaben zu den vertretenden Anwälten ihnen.
8. Das Verfahren hat im Falle des Beitritts der Eingeladenen Partei eine Höchstdauer von 90 Tagen ab Eingang des Antrags und beginnt; diese Frist kann bei Bedarf einmalig um weitere 90 Tage verlängert werden; Die Parteien müssen über diese Verlängerung und die neue Frist für den Abschluss des Verfahrens informiert werden (Art. 141-quater, Absatz 3, Buchstabe e). Nach Ablauf von 30 Tagen nach Beginn des Verfahrens kann der Mediator einen Kurzbericht erstellen, in dem er ausschließlich auf den Streitgegenstand eingeht, es sei denn, er hält weitere Gespräche mit den Parteien für angemessen, um eine gütliche Lösung der Streitigkeit zu erreichen und dass das Gericht selbst einem Schlichtungsversuch mit negativem Ergebnis unterzogen wurde, nachdem der Kommunikationsaustausch mit den Parteien erfolglos geblieben war.
9. Der Mediator führt die Sitzung ohne Verfahrensformalitäten durch und kann die Parteien gemeinsam und getrennt mit allen technisch verfügbaren Mitteln anhören.
10. In besonderen Fällen kann das Sekretariat auf gemeinsamen Antrag der Vertragsparteien einen Technischen Berater für Mediation (CTM) gemäß den Angaben des Mediators vorschlagen, vorausgesetzt, dass sich alle Vertragsparteien, die dies beantragen, verpflichten, gleichermaßen zu unterstützen. die damit verbundenen Kosten, ohne dass in jedem Fall eine Verpflichtung gegenüber der Schlichtungsstelle Concordia et Ius srl oder dem Mediator zugunsten und gegenüber dem von den Parteien möglicherweise ernannten Berater entsteht.
11. Die Schlichtungsstelle von Concordia et Ius srl verfügt über kompetente Mediatoren in Verbraucherangelegenheiten, die für die Beilegung von Streitigkeiten zuständig sind und über angemessene und spezifische Schulungsanforderungen verfügen, die auf den Bestimmungen der einzelnen zuständigen Behörden basieren (Art. 141-bis, Absatz 4, Buchstabe a). , und respektiert die Verpflichtungen der Transparenz, Unparteilichkeit und Fairness gegenüber den Verfahrensbeteiligten und den Verbrauchern im Allgemeinen, indem es die Vertragsparteien durch jährliche Berichte über die Verfahrensmethoden, die Arten von Streitigkeiten und die Regeln, die die Einreichung von Beschwerden regeln, informiert , die Kriterien, die die Annahme von Entscheidungen leiten usw. (Art. 141 bis).
12. Die Qualität des Verfahrens wird durch die Einhaltung der in der Richtlinie enthaltenen ADR-Gesetzgebung zum Verbrauch und durch die Überwachung der Tätigkeiten der registrierten Stellen durch die zuständige Behörde gewährleistet: insbesondere durch die Registrierung der Stelle in der Die von der zuständigen Behörde verwaltete Liste verleiht registrierten AS-Stellen eine Qualitätszertifizierung, um ihnen durch die Aufnahme in die OS-Plattform Sichtbarkeit auf europäischer Ebene zu verleihen
13. Die Nutzung eines ADR-Verfahrens beeinträchtigt nicht die Möglichkeit des Verbrauchers und des Gewerbetreibenden, sich an die Justizbehörden zu wenden. Insbesondere unabhängig vom Ausgang des ADR-Verfahrens gemäß Art. 141 Absatz 5 des Gesetzesdekrets Nr. 06 vom 06.09.2006 behält der Verbraucher das Grundrecht, sich an die zuständige Justizbehörde zu wenden (es handelt sich tatsächlich um ein unveräußerliches Grundrecht, das in der Europäischen Menschenrechtskonvention eindeutig verankert und anerkannt ist).
Art. 6 – Abschluss des Verfahrens
1. Das ADR-Verfahren endet in jeder der folgenden Hypothesen:
● a. Wenn die zur Teilnahme am ADR-Verfahren eingeladene Partei die Teilnahme am Verfahren ausdrücklich ablehnt, wird die Mediation auf ausdrücklichen Wunsch der antragstellenden Partei oder nach Beurteilung durch den Mediator mit einem negativen Bericht oder einem Verzicht auf den Antrag abgeschlossen;
● b. Wenn seit der Einladung an die Eingeladene Partei mindestens 15 Tage vergangen sind, ohne dass die Annahme der Eingeladenen Partei mit der Mitteilung ihrer Mitgliedschaft ordnungsgemäß beim Sekretariat des Gremiums eingegangen ist, wird die Mediation mit a abgeschlossen negativer Bericht;
● c. Wenn die Parteien, die dem Mediationsverfahren tatsächlich beigetreten sind, während des Mediationsverfahrens einzeln und/oder gemeinsam erklären, dass sie die Mediation mit einer Meldung über das Scheitern der Einigung beenden wollen, oder durch ihr Verhalten im Rahmen der Mediation zeigen, dass sie dies nicht getan haben kein Interesse mehr an der Fortführung des ADR-Verfahrens;
● d. wenn die in der Kunst genannte Frist verstrichen ist. 5 Absatz 8 dieser Verordnung, ggf. verlängert;
● z.B. wenn eine Einigung zwischen den Parteien erzielt wird;
● f. wenn der vom Mediator ausgearbeitete Lösungsvorschlag den Vertragsparteien zugesandt wird und diese diesem Schlichtungsvorschlag, der innerhalb von zehn Tagen nach Bekanntgabe des Vorschlags formuliert wurde, oder einem neuen Vorschlag des Mediators, der den Vertragsparteien ordnungsgemäß mitgeteilt und nicht genehmigt wurde, nicht zustimmen positiv im gleichen Begriff;
● g. wenn der Mediator es nach eigenem Ermessen nicht für sinnvoll hält, das Verfahren fortzusetzen;
2. Wenn eine Einigung erzielt wird, erstellt der Mediator ein mündliches Verfahren, in dem der Text und die Bedingungen der Vereinbarung selbst dargelegt werden. Bleibt die Schlichtung erfolglos, erstellt der Mediator einen Bericht mit Angabe der von ihm formulierten Vorschläge.
Jede Schlichtungsvereinbarung, die von den Parteien im Anschluss an die unterstützende Aktion des Mediators oder durch die Umsetzung eines vom Mediator formulierten Vorschlags für eine Schlichtungslösung erzielt wird, der die Unterschrift der Parteien und/oder ihrer Verteidiger trägt, sofern ernannt, jeweils auf der Seite angegeben Aufgrund ihres jeweiligen Vertretungsauftrags, ggf. auch der relativen Schlichtungs- und ggf. Inkassobefugnis, hat der Schlichtungsantrag, wenn er eine Zulässigkeitsvoraussetzung darstellt, die Bedeutung eines Vollstreckungstitels.
3. Am Ende des ADR-Verfahrens erstellt der Mediator einen Bericht, in dem er das Ergebnis des Verfahrens bestätigt und den er zunächst an die eingeladene Partei und dann an die ersuchende Partei übermittelt, um ihn digital oder mit einer anderen geeigneten elektronischen Methode zu unterzeichnen , geeignet, seine Herkunft gemäß den geltenden Bestimmungen zu gewährleisten. Nachdem der Mediator den von den Vertragsparteien digital unterzeichneten Vertragsbericht erhalten hat, unterschreibt er ihn wiederum digital, bescheinigt die Richtigkeit der Aufzeichnungen, hinterlegt ihn oder sendet ihn an das Sekretariat, das den beigetretenen Vertragsparteien eine Kopie zusendet die Mediation und wird dem Verfahren Unterlagen beifügen.
Der Partei, die nicht an der Mediation teilnimmt, wird kein mündliches Verfahren über das Ergebnis der Mediation zugestellt, es sei denn, sie zahlt gleichzeitig die entsprechenden Entschädigungen. Daher führt die Nichtannahme der Einladung zur Teilnahme an der Mediation innerhalb von fünfzehn Tagen nach Erhalt zur Veröffentlichung eines negativen Berichts zugunsten der antragstellenden Partei.
4. Der vom Mediator erstellte Bericht kann und darf keine Bezugnahme auf Erklärungen der Parteien enthalten, es sei denn, dies erfolgt auf deren gegenseitigem Wunsch. In jedem Fall kann der Mediator im Falle eines negativen Gutachtens aufgrund fehlender Einigung zwischen den tatsächlich an der Mediation beteiligten Parteien nach eigenem Ermessen und ohne gesetzliche Verpflichtung angeben, welche Partei erklärt, dies nicht zu wollen oder in der Lage sein, die Mediation fortzusetzen und was sind die objektiven Hindernisse, die die Fortsetzung der Mediation verhindern? Wenn es einer oder beiden Parteien aus technischen Gründen oder aus anderen Gründen nicht möglich ist, den Bericht zu unterzeichnen, unterzeichnet der Mediator den Bericht digital und bescheinigt damit, dass er in Übereinstimmung mit den Ergebnissen des Verfahrens erstellt wurde, wobei er in diesem Fall Folgendes angibt: Gründe für das Scheitern des Abonnements.
5. Die Parteien können ihre Meinungen und Einschätzungen zum Verfahren äußern, indem sie das entsprechende Formular ausfüllen und per Post oder E-Mail senden, das jederzeit von der Website der Schlichtungsstelle Concordia et Ius srl unter heruntergeladen werden kann Adresse www.concordiaetius.it/forms.
6. Sämtliche Steuerlasten, die sich aus der getroffenen Vereinbarung ergeben, tragen die Parteien.
Art. 7 – Vertraulichkeit
Die personenbezogenen Daten der Teilnehmer und die Informationen, die sich aus der Mediation ergeben oder sich darauf oder auf die ADR-Verfahren beziehen, werden in Übereinstimmung mit und in der Art und Weise verarbeitet, die in Art. 4 des Europäischen Verhaltenskodex für Mediatoren.
Der Mediationsprozess ist vertraulich und alles, was während persönlicher Treffen oder separaten Sitzungen gesagt wird, kann nicht aufgezeichnet oder protokolliert werden. Zu diesem Zweck müssen alle bei den persönlichen Mediationsgesprächen anwesenden Personen eine konkrete Erklärung unterzeichnen.
Der Mediator, die Parteien, das Sekretariat und alle Personen, die in irgendeiner Funktion in das Verfahren eingreifen, dürfen die im Zusammenhang mit dem Mediationsverfahren erfahrenen Tatsachen und Informationen nicht an Dritte weitergeben und sind zur Verschwiegenheit über das, was sie während des Kurses erfahren haben, verpflichtet des Verfahrens oder aufgrund dessen.
Hinsichtlich der während der Mediation abgegebenen Erklärungen und erlangten Informationen ist der Mediator auch bei getrennten Sitzungen und ohne Zustimmung der erklärenden Partei bzw. von der die Informationen stammen, gegenüber den anderen Parteien zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Die während des Mediationsverfahrens abgegebenen Erklärungen oder erlangten Informationen dürfen nicht in Verfahren verwendet werden, die ganz oder teilweise denselben Gegenstand wie das Mediationsverfahren haben, es sei denn, dies geschieht im gegenseitigen Einvernehmen der beteiligten Parteien. Die Parteien verpflichten sich daher, das Vorstehende nicht in einem anderen und anderen Forum – einschließlich Rechtsstreitigkeiten oder Schiedsverfahren – zu verwenden und den Mediator nicht als Zeugen für die Tatsachen und Umstände vorzuladen, von denen sie während des Verfahrens erfahren, seinen möglichen Assistenten, das Sekretariat Mitarbeiter, der Leiter der Stelle (oder seine delegierten Vertreter in den akkreditierten Nebenbüros) und alle anderen am Verfahren Beteiligten.
Art. 8 – Schlussbestimmungen
Die Schlichtungsstelle Concordia et Ius srl gemäß Art. 8 des Dekrets Nr. 150 vom 24. Oktober 2023 und in Übereinstimmung mit Artikel 141-bis Absatz 2 des Verbraucherschutzgesetzes kann die Durchführung der Mediation nicht verweigern, es sei denn, es liegt ein berechtigter Grund vor.
Gemäß Art. 9 des Dekrets Nr. 150 vom 24. Oktober 2023 übermittelt ab dem zweiten Jahr der Eintragung in den Sonderteil des Registers alle zwei Jahre bis zum 28. Februar des Jahres, das auf den Ablauf der Zweijahresfrist folgt, dem Registerführer Informationen über:
● a) die Anzahl der eingegangenen Anträge und die Art der Streitigkeiten, auf die sie sich beziehen;
● b) der prozentuale Anteil der Verfahren, die vor Erreichen des Ergebnisses unterbrochen wurden;
● c) die durchschnittliche Zeit, die für die Beilegung der behandelten Streitigkeiten erforderlich ist;
● d) der Prozentsatz der Einhaltung der Ergebnisse der ADR-Verfahren, sofern bekannt;
● e) alle systematischen oder erheblichen Probleme, die häufig auftreten und zu Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Gewerbetreibenden führen, möglicherweise begleitet von Empfehlungen, wie ähnliche Probleme in Zukunft vermieden oder gelöst werden können;
● f) gegebenenfalls die Bewertung der Wirksamkeit der Zusammenarbeit innerhalb von Netzwerken von AS-Stellen, die die Beilegung grenzüberschreitender Streitigkeiten erleichtern;
● g) sofern zum Zeitpunkt der Registrierung vorgesehen, die von der ADR-Stelle für ihre Mediatoren angebotene Schulung mit vollständiger Angabe der im Zweijahreszeitraum durchgeführten Kurse;
● h) die Bewertung der Wirksamkeit des von der Stelle angebotenen ADR-Verfahrens und etwaiger Verbesserungsmöglichkeiten.
Schlichtungsstelle Concordia et Ius srl
Vom Justizministerium akkreditierte Schlichtungsstelle
Registriert unter der Nr. 809 des Registers der Schlichtungsstellen
Registriert unter der Nr. 427 der Liste der Ausbildungsstellen
Eingetragen in der Liste der ADR-AGCOM-Stellen unter der Nr. 1/2023
Eingetragen in der Liste der ADR-ART-Stellen prot. 24676/2023
Eingetragen in der Liste der ADR-ARERA-Stellen unter der Nr. 2/DACU/2023
Registriert auf der von der Europäischen Kommission verwalteten ODR-Plattform
Steuernummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer 01996100507
Allianz Professional Haftpflichtversicherung Nr. 253111508
Adresse: Via G. Sciuti, 164
90144 - Palermo
E-Mail: info@concordiaetius.it
Pec: concordiaetius@mypec.euTelefon: 091 772 5986Fax: 091 772 5972
Schlichtungsstelle Concordia et Ius srl
Vom Justizministerium akkreditierte Schlichtungsstelle
Registriert unter der Nr. 809 des Registers der Schlichtungsstellen
Registriert unter der Nr. 427 der Liste der Ausbildungsstellen
Eingetragen in der Liste der ADR-AGCOM-Stellen unter der Nr. 1/2023
Eingetragen in der Liste der ADR-ART-Stellen prot. 24676/2023
Eingetragen in der Liste der ADR-ARERA-Stellen unter der Nr. 2/DACU/2023
Registriert auf der von der Europäischen Kommission verwalteten ODR-Plattform
Steuernummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer 01996100507
Allianz Professional Haftpflichtversicherung Nr. 253111508
Rechtssitz: Via G. Sciuti, 164
90144 - Palermo
E-Mail: info@concordiaetius.it
Pec: concordiaetius@mypec.euTelefon: 39 091 772 5986Fax: 39 091 772 5972