VERMITTLUNGSSTELLE, EINGETRAGEN UNTER NR. 809 DES REGISTERS DER VERMITTLUNGSKÖRPER UND UNTER NR. 427 DER LISTE DER VOM JUSTIZMINISTERIUM AKKREDITIERTEN AUSBILDUNGSEINRICHTUNGEN
Werden Sie Trainer
Seite aktualisiert am 22.10.2024
Was ist die Aufgabe des Trainers?
Der Trainer für zivile Mediation hat die Aufgabe, neue Mediatoren in Zivil- und Handelsangelegenheiten auszubilden und ihre Vorbereitung und erworbenen Fähigkeiten zu vermitteln.
Der Lehrer-Schüler wird durch individuelle Lektionen begleitet und auf dem Laufenden gehalten.
Die Kurse haben eine begrenzte Anzahl an Plätzen.
Was braucht es, um Trainer zu werden?
Im Allgemeinen kann der Ausbildungsweg für einen Trainer ein dreijähriges Studium sein, an das sich ein spezifischer Master-Abschluss anschließt. Um diese Rolle offiziell übernehmen zu können, muss ein Trainer anschließend an speziellen Schulungen für Trainer teilnehmen, die von spezialisierten Stellen angeboten werden.
Was sind die Voraussetzungen, um ein Theoretischer Trainer zu werden?
Das Ministerialdekret 180/2010 schreibt vor, dass Lehrer theoretischer Kurse Folgendes bescheinigen müssen:
Kurse oder Seminare zum Thema Mediation, Schlichtung oder alternative Streitbeilegung bei Berufsverbänden, öffentlichen Einrichtungen oder deren Einrichtungen, anerkannten öffentlichen oder privaten Universitäten im In- und Ausland abgehalten zu haben.
In den letzten 5 Jahren mindestens drei wissenschaftliche Beiträge zu Mediation, Schlichtung und/oder alternativer Streitbeilegung in wissenschaftlichen Fachzeitschriften des Bereichs 12 gemäß den von ANVUR veröffentlichten Listen veröffentlicht haben, auch online.
Sich verpflichten, über einen Zeitraum von zwei Jahren als Lernender an denselben Institutionen an mindestens 16 Stunden Auffrischungsschulung teilzunehmen.
Was sind die Voraussetzungen, um ein Praxistrainer zu werden?
Der Ministerialerlass 180/2010 schreibt vor, dass Lehrkräfte für praktische Kurse Folgendes bescheinigen müssen:
Die Lehrtätigkeit in Kursen oder Seminaren zu Mediation, Schlichtung oder alternativer Streitbeilegung bei Berufsverbänden, öffentlichen Einrichtungen oder deren Einrichtungen, anerkannten öffentlichen oder privaten Universitäten im In- oder Ausland ausgeübt zu haben.
Als Mediator in beim Justizministerium registrierten Mediationsstellen in mindestens drei Mediationsverfahren tätig gewesen sein.
Sich verpflichten, über einen Zeitraum von zwei Jahren als Lernender an denselben Institutionen an mindestens 16 Stunden Auffrischungsschulung teilzunehmen.
Welche Anforderungen muss der Wissenschaftliche Leiter mitbringen?
Die Kunst. 16 bis des Gesetzesdekrets. 28/2010 schreibt vor, dass wissenschaftliche Manager Folgendes zertifizieren müssen:
a) einen Master-Abschluss oder einen gleichwertigen Abschluss haben;
b) in den letzten 5 Jahren mindestens 5 wissenschaftliche Beiträge zum Thema Mediation in wissenschaftlichen Zeitschriften der Klasse A – Bereich 12, gemäß den von ANVUR veröffentlichten Listen veröffentlicht haben, auch online;
c) als Lehrer in den letzten 5 Jahren mindestens 30 Stunden Mediationstraining absolviert haben;
d) in den letzten 5 Jahren auf mindestens 5 Konferenzen als Redner zum Thema Mediation gesprochen haben;
e) über eine nachgewiesene spezifische Ausbildung in der Lehrmethodik verfügen.
Wer ernennt den Wissenschaftlichen Direktor?
Die Ausbildungsstelle ist außerdem verpflichtet, einen wissenschaftlichen Leiter zu ernennen, der auf dem Gebiet der Mediation, Schlichtung oder alternativen Streitbeilegung eindeutig bekannt und erfahren ist und die Qualität der von der Stelle angebotenen Ausbildung sowie die Vollständigkeit, Angemessenheit und Aktualisierung des Ausbildungskurses gewährleistet angeboten und die Kompetenz und Erfahrung der Trainer, auch im Ausland erworben. Der wissenschaftliche Leiter teilt dem Justizministerium gemäß den Bestimmungen des Gesetzesdekrets regelmäßig das Schulungsprogramm und die Namen der ausgewählten Trainer mit. 28/2010 gemäß Artikel 16, Absatz.
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Schlichtungsstelle Concordia et Ius srl
Vom Justizministerium akkreditierte Schlichtungsstelle
Registriert unter der Nr. 809 des Registers der Schlichtungsstellen
Registriert unter der Nr. 427 der Liste der Ausbildungsstellen
Eingetragen in der Liste der ADR-AGCOM-Stellen unter der Nr. 1/2023
Eingetragen in der Liste der ADR-ART-Stellen prot. 24676/2023
Eingetragen in der Liste der ADR-ARERA-Stellen unter der Nr. 2/DACU/2023
Registriert auf der von der Europäischen Kommission verwalteten ODR-Plattform
Steuernummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer 01996100507
Allianz Professional Haftpflichtversicherung Nr. 253111508
Adresse: Via G. Sciuti, 164
90144 - Palermo
E-Mail: info@concordiaetius.it
Pec: concordiaetius@mypec.euTelefon: 091 772 5986Fax: 091 772 5972
Schlichtungsstelle Concordia et Ius srl
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Eingetragen in der Liste der ADR-ARERA-Stellen unter der Nr. 2/DACU/2023
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Rechtssitz: Via G. Sciuti, 164
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