VERMITTLUNGSSTELLE, EINGETRAGEN UNTER NR. 809 DES REGISTERS DER VERMITTLUNGSKÖRPER UND UNTER NR. 427 DER LISTE DER VOM JUSTIZMINISTERIUM AKKREDITIERTEN AUSBILDUNGSEINRICHTUNGEN
Mediation und Umwelt
Seite aktualisiert am 22.10.2024
Vermittlung von Umweltkonflikten
Mediation bei Umweltkonflikten ist ein Verfahren zur Lösung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Umwelt oder ökologischen Themen, bei dem ein neutraler und umweltsachverständiger Mediator mit den Konfliktparteien zusammenarbeitet, um ihnen zu einer Einigung zu verhelfen. Das Ziel der Umweltmediation besteht darin, die Zusammenarbeit und das Verständnis zwischen den verschiedenen an einem Umweltkonflikt beteiligten Parteien zu fördern, indem jeder seine Anliegen, Bedürfnisse und Interessen äußern kann und versucht wird, eine gemeinsame Basis für den Dialog zu finden. Auf diese Weise führt eine Mediation in der Regel zu nachhaltigeren und kostengünstigeren Lösungen als eine gerichtliche Konfliktlösung.
Umweltmediation kann in einer Vielzahl von Situationen nützlich sein, beispielsweise bei Konflikten hinsichtlich der Landnutzung, der Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, dem Schutz der biologischen Vielfalt, dem Schutz von Luft oder Wasser oder der Umweltverträglichkeitsprüfung. In der Regel sind am Mediationsprozess ein unparteiischer Umweltsachverständiger, interessierte Parteien und ihre Vertreter sowie sicherlich Experten und andere am Streit beteiligte Interessengruppen beteiligt.
In diesem Sinne kann der Einsatz der Mediation im Zusammenhang mit zivilrechtlichen Umweltstreitigkeiten einen völlig innovativen Ansatz darstellen, um die Gesundheit von Ökosystemen, aber auch von Produktionsaktivitäten zu schützen. Daher ermöglicht Ihnen der Zugang zu Schlichtungsverfahren in Umweltangelegenheiten und mit spezifischem Bezug zu Fragen im Zusammenhang mit der Sanierung von Umweltschäden:
Definition von Umweltkonflikten
Ein Umweltkonflikt bezieht sich naturgemäß auf einen „Ort“, und dies ermöglicht es uns, Umweltmediation auch als „ortsbezogene“ Intervention zu betrachten, d. h. als Gelegenheit zur Förderung von Sozialkapital, Staatsbürgerschaft und der Sorge um Gemeingüter. Es kommt häufig zu Konfliktsituationen, die sich zu Rechtsstreitigkeiten mit unvorhersehbarem Ausgang entwickeln, die auf mangelnder Kommunikation und mangelndem Vertrauen beruhen. In Umweltangelegenheiten ist es in manchen Fällen realistischer und möglicherweise wünschenswerter, statt einer endgültigen Lösung des Problems die Entwicklung einer Methode des Zusammenlebens anzustreben, die die Fortsetzung der Beziehung zwischen den Parteien auch in der Zukunft ermöglicht leistet einen Beitrag zum Aufbau einer Gemeinschaft zwischen Subjekten, die dasselbe Territorium teilen.
An wen richtet es sich?
Umweltmediation richtet sich an alle Parteien, die an einem Umweltstreit oder -konflikt beteiligt sind, wie z. B. lokale Gemeinschaften, Unternehmen, Verbraucher, Organisationen der Zivilgesellschaft, lokale und nationale Regierungen sowie andere interessierte Interessengruppen, die an einem nationalen und internationalen Handelsstreit beteiligt sind. Umweltmediation wird zur Lösung von Konflikten im Zusammenhang mit der Nutzung natürlicher Ressourcen, der Abfallwirtschaft, dem Umweltschutz und der Landnutzungsplanung sowie anderen Umweltproblemen eingesetzt. Im Allgemeinen zielt Umweltmediation darauf ab, den Dialog zwischen allen Beteiligten zu erleichtern, um eine gemeinsame Einigung zu erzielen, die Umweltbelange und die Interessen verschiedener Interessengruppen berücksichtigt.
Die Gesprächspartner der Umweltmediation in Sizilien können je nach konkreter Situation vielfältig sein und werden auf einer nicht erschöpfenden Ebene angegeben:
So starten Sie eine Umweltmediation
Das Verfahren unterscheidet sich nicht von dem herkömmlicher Mediationen.
Wer mit der Mediation beginnen möchte, reicht einen in allen Teilen ausgefüllten Antrag ein, um alle Informationen zur Identifizierung der Parteien und die Bedingungen des Streits bereitzustellen.
Er übermittelt es an die Stelle und fügt eine Kopie der Zahlung der Gründungskosten gemäß der Tabelle der Mediationsentschädigungen auf das Girokonto „Organismo di Conciliazione Concordia et Ius srl“ mit der IBAN IT 56 U bei 03069 04601 100000006777 in einem der folgenden Modi:
Das Sekretariat teilt mit, dass der Fall übernommen wurde, gibt das Datum des ersten Treffens und den Namen des ernannten Mediators an und lädt die Parteien zum ersten Mediationstreffen ein.
Das erste Mediationsgespräch ist ein einstündiger Informationstermin, der normalerweise innerhalb von 30 Tagen nach Einreichung des Antrags stattfindet. Am Ende müssen die Parteien dem Mediator ihre Bereitschaft zum Ausdruck bringen, die Mediation fortzusetzen oder den Versuch abzuschließen.
Entscheiden sich die Parteien für eine Fortsetzung, beginnt die Mediation mit der Vereinbarung eines oder mehrerer Folgetreffen unterschiedlicher Länge, die unter Berücksichtigung der Bedürfnisse und Verfügbarkeit der Teilnehmer vereinbart werden.
Lediglich bei einer Fortsetzung über das erste Gespräch hinaus sind die in der Preisliste vorgesehenen Vermittlungsentschädigungen entsprechend dem Streitwert zu zahlen.
Bei obligatorischen Mediationen ist es erforderlich, dass die Parteien von einem Anwalt unterstützt werden; Bei freiwilligen Mediationen können die Parteien jedoch auch alleine teilnehmen. Die besondere Komplexität der Umweltmediation legt die Beteiligung hochspezialisierter Rechtsanwälte und technischer Berater in Umweltangelegenheiten nahe.
Von Anfang an bis zu den gemeinsamen Methoden zur Kontrolle der Vereinbarung
Bevor mit der Umweltmediation begonnen wird, müssen jedoch einige grundlegende Schritte befolgt werden:
Vor Beginn einer Mediation ist es wichtig, alle am Umweltkonflikt beteiligten Parteien sowie ihre Anliegen und Interessen zu identifizieren. Dieses Instrument (Stakeholder-Engagement), das seit dem 26. März 2001, dem Tag, an dem Italien das Aarhus-Übereinkommen angenommen hat, obligatorisch geworden ist, ermöglicht die Einleitung von Austausch- und Verhandlungsaktivitäten mit den beteiligten Akteuren, nicht nur mit den institutionellen. Das Übereinkommen betont, dass den Bürgern die Möglichkeit gegeben werden muss, sich an Entscheidungsprozessen zu beteiligen, indem ihnen alle erforderlichen Informationen zumindest in Umweltangelegenheiten zur Verfügung gestellt werden, und dass außerdem ein besserer Zugang zu Informationen und eine bessere Beteiligung der Öffentlichkeit erforderlich sind, was die Qualität und Umsetzung von Entscheidungen verbessern kann sowie von einer systematischen Verbesserung des Zugangs zur Justiz, auch im ADR-Modus, profitieren zu können.
Sammeln Sie Informationen über das umstrittene Umweltproblem, z. B. die für die Situation geltenden Umweltgesetze und -vorschriften und die Umweltauswirkungen des Problems. Gerade durch den Zugang zu Informationen und die Beteiligung vor Ort wird die Einbindung aller Akteure auf den verschiedenen Ebenen, insbesondere im Mediationskontext, hergestellt.
Bei der Umweltmediation ist möglicherweise die Anwesenheit eines professionellen Mediators erforderlich, der den Dialog zwischen den interessierten Parteien erleichtern kann.
Auch im Rahmen eines flexiblen Verfahrens bleibt angesichts der Komplexität der behandelten Fragestellungen die Notwendigkeit bestehen, diese auch in technischer und/oder wissenschaftlicher Hinsicht für alle Beteiligten verständlich zu machen.
Es handelt sich um ein typisches Element der Mediation, das im Umweltkontext sorgfältig bewertet werden muss. Es ist jedoch wichtig klarzustellen, dass die Verhandlungsführung, die vertraulich sein kann und muss, nicht mit dem Verhandlungsergebnis selbst verwechselt werden darf, das nicht nur veröffentlicht, sondern auch angemessen kommuniziert werden muss.
Organisieren Sie mit Unterstützung des Ombudsmanns eine Vorsitzung mit allen interessierten Parteien, um zentrale Themen zu identifizieren und sicherzustellen, dass alle Teilnehmer ein gemeinsames Verständnis des Umweltproblems haben.
Sobald die Vorbereitungen abgeschlossen sind, organisiert der Mediator Mediationssitzungen, in denen die interessierten Parteien eine Lösung besprechen und aushandeln, die den Anliegen und Interessen aller Beteiligten entspricht.
Am Ende der Mediationssitzungen unterstützt der Mediator die Parteien bei der Ausarbeitung einer schriftlichen Vereinbarung, in der die vereinbarte Lösung des Umweltstreits beschrieben wird.
Nach Unterzeichnung der Vereinbarung arbeiten die Beteiligten gemeinsam an der Umsetzung der vereinbarten Lösung. Die ordnungsgemäße Umsetzung der getroffenen Entscheidungen ist jedoch ein Beweis für ihre Wirksamkeit. Daher wäre es angebracht, dass die Mediationsvereinbarung gemeinsame Methoden zur Kontrolle und Überwachung der eingegangenen Verpflichtungen sowie zur Beilegung von Streitigkeiten vorsieht, die in der Ausführungsphase auftreten können.
Schlichtungsstelle Concordia et Ius srl
Vom Justizministerium akkreditierte Schlichtungsstelle
Registriert unter der Nr. 809 des Registers der Schlichtungsstellen
Registriert unter der Nr. 427 der Liste der Ausbildungsstellen
Eingetragen in der Liste der ADR-AGCOM-Stellen unter der Nr. 1/2023
Eingetragen in der Liste der ADR-ART-Stellen prot. 24676/2023
Eingetragen in der Liste der ADR-ARERA-Stellen unter der Nr. 2/DACU/2023
Registriert auf der von der Europäischen Kommission verwalteten ODR-Plattform
Steuernummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer 01996100507
Allianz Professional Haftpflichtversicherung Nr. 253111508
Adresse: Via G. Sciuti, 164
90144 - Palermo
E-Mail: info@concordiaetius.it
Pec: concordiaetius@mypec.euTelefon: 091 772 5986Fax: 091 772 5972
Schlichtungsstelle Concordia et Ius srl
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