VERMITTLUNGSSTELLE, EINGETRAGEN UNTER NR. 809 DES REGISTERS DER VERMITTLUNGSKÖRPER UND UNTER NR. 427 DER LISTE DER VOM JUSTIZMINISTERIUM AKKREDITIERTEN AUSBILDUNGSEINRICHTUNGEN
Wie es funktioniert
Seite aktualisiert am 22.10.2024
Was zu tun
Wenn beim Kauf eines Produkts oder bei der Erbringung einer Dienstleistung ein Problem auftritt, wird der Verbraucher im Allgemeinen aufgefordert, die folgenden Tools zu aktivieren:
Reichen Sie eine Beschwerde ein
Bei Problemen im Zusammenhang mit dem Kauf eines Produkts oder der Erbringung einer Dienstleistung hat der Verbraucher zunächst die Möglichkeit, eine Beschwerde direkt an den Gewerbetreibenden zu richten, um das Problem aufzudecken und mögliche Lösungen zu erkunden.
Sie sollten sich an die Kundendienstabteilung des Fachmanns wenden, deren Kontaktdaten in der Regel auf der Website des Unternehmens aufgeführt sind. Der Gewerbetreibende ist verpflichtet, alle Informationen über die Ursachen des Problems bereitzustellen. Wenn das Problem nicht direkt gelöst werden kann, ist er verpflichtet, den Verbraucher auf die zu ergreifenden Initiativen hinzuweisen.
Wenden Sie sich an einen Verbraucherverband
Wenn die an den Gewerbetreibenden gerichtete Beschwerde wirkungslos geblieben ist und keine Antwort erhalten hat oder wenn die erhaltene Rückmeldung nicht ausreicht, um das gemeldete Problem zu beheben, kann sich der Verbraucher an einen der in der nationalen Liste eingetragenen Verbraucher- und Nutzerverbände wenden des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung und werden bei der Lösung des aufgetretenen Problems mit dem Fachmann unterstützt.
Verbraucherverbände sind gemeinnützige Organisationen, deren ausschließlicher gesetzlicher Zweck darin besteht, die Interessen der Verbraucher zu wahren und zu verteidigen. Die repräsentativsten Verbände auf nationaler Ebene sind in der einheitlichen nationalen Liste eingetragen, die beim Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung gemäß Art. 3 geführt wird. 137 des Verbraucherschutzgesetzes.
Aktivieren Sie ein ADR-Verfahren
Reagiert der Gewerbetreibende auf die Beschwerde negativ oder gar nicht, kann der Verbraucher ein ADR-Verfahren einleiten. Diese Verfahren haben den Vorteil, dass sie eine schnelle und wirksame Lösung für Konflikte zwischen Gewerbetreibenden und Verbrauchern bieten (und den gerichtlichen Aufwand vereinfachen), da sie auf „alternativen“ Wegen vorgehen, ohne auf die Justiz zurückgreifen zu müssen. Darüber hinaus wird verhindert, dass Verbraucher aufgrund der Kosten und der Dauer von Gerichtsverfahren auf den Schutz ihrer Rechte verzichten.
Was sind ADR-Verfahren?
ADR ist die Abkürzung für „Alternative Dispute Resolution“, ein englischer Begriff, der „alternative Streitbeilegung“ bedeutet.
Dabei handelt es sich um außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren, die den Anforderungen von Titel II-bis des Verbraucherschutzgesetzes (Art. 141, Absatz 1, Buchstabe g) entsprechen.
Die Angelegenheit ist in Artikeln geregelt. 141-141 Dekaden des Verbraucherschutzgesetzes. ADR-Verfahren wurden mit dem Gesetzesdekret vom 6. August 2015, Nr. 1, in italienisches Recht eingeführt. 130 zur Umsetzung der ADR-Richtlinie für Verbraucher 2013/11/EU.
Dabei handelt es sich um freiwillige Verfahren, die auf Antrag des Verbrauchers aktiviert werden, der als Kläger im Verfahren auftritt. Es handelt sich überwiegend um kostenlose Verfahren oder sie unterliegen für den Verbraucher „lediglich symbolischen Kosten“ (Art. 141 quater, Absatz 3, Buchstabe c). Bitte beachten Sie, dass die Parteien im Rahmen von ADR-Verfahren nicht zur Rechtshilfe verpflichtet sind. Die in der Liste eingetragene ADR-Stelle muss Zugang zu Mediatoren haben, die für die Beilegung von Streitigkeiten zuständig sind und über angemessene und spezifische Ausbildungsanforderungen verfügen, die durch Bildungsabschlüsse und etwaige Zertifizierungen nachgewiesen werden können, basierend auf den Bestimmungen der einzelnen zuständigen Behörden (Art. 141 -bis, Absatz). 4, Buchstabe a).
Die ADR-Stellen haben Verpflichtungen zur Transparenz, Unparteilichkeit und Fairness gegenüber den Verfahrensbeteiligten und den Verbrauchern im Allgemeinen: Insbesondere müssen die ADR-Stellen die „Öffentlichkeit“ durch Jahresberichte über die Verfahrensmethoden und die Art der Streitigkeiten informieren , die Regeln für die Einreichung von Beschwerden, die Kriterien für die Annahme von Entscheidungen usw. (Art. 141 bis).
Gründe für die Ablehnung einer bestimmten Streitigkeit
Die Gründe, aus denen Sie die Bearbeitung einer bestimmten Streitigkeit ablehnen können, sind im Artikel angegeben. 2 der Verbraucherschlichtungsverordnung. Der Antrag auf Einleitung des ADR-Verfahrens kann von der Schlichtungsstelle der Concordia et Ius srl aus einem der folgenden Gründe abgelehnt werden:
Die relative Beurteilung, ob die Einleitung des Verfahrens abgelehnt werden soll oder nicht, obliegt ausschließlich der umsichtigen Beurteilung des benannten Mediators nach dem tatsächlichen Beginn der Mediation und der daraus resultierenden Annahme des entsprechenden Antrags durch die eingeladene Partei. Wenn der benannte Mediator gemäß seinen eigenen Verfahrensregeln der Auffassung ist, dass er eine ihm übertragene Streitigkeit ablehnen möchte, kann er beiden Parteien, die sich der Mediation angeschlossen haben, eine begründete Mitteilung über die Gründe für die Nichtannahme der Streitigkeit zukommen lassen innerhalb der Frist von zwanzig Tagen nach dem Beitritt der eingeladenen Partei berücksichtigt werden. Nach Ablauf dieser Frist wird die Mediation ohne jegliche Mitteilung des Mediators normal fortgesetzt.
Betriebsart
1. Das ADR-Verfahren kann auf Antrag der Vertragsparteien wie folgt durchgeführt werden:
Durch tatsächliche Treffen des Mediators mit den Parteien in einem Büro der Schlichtungsstelle Concordia et Ius srl
Durch Fernkommunikationstools unter Einhaltung der Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten und zur Vertraulichkeit
Die Schlichtung erfolgt in vereinfachter Form durch einen nicht gleichzeitigen Kommunikationsaustausch zwischen den Parteien und dem Schlichter
2. Die Verfahrenssprache ist Italienisch oder, auf gemeinsamen Antrag beider Parteien, Englisch.
3. Für den Fall, dass ein Verfahren beantragt wird, das auf physischen Treffen zwischen dem Mediator und den Parteien basiert, finden die Treffen am Sitz der Schlichtungsstelle von Concordia et Ius srl, der dem Wohnsitz des Verbrauchers am nächsten liegt, oder an einem anderen gemeinsam gewählten Ort statt die Parteien.
4. Das ADR-Verfahren beginnt innerhalb von 30 Tagen nach dem Beitritt der vereinbarten Vertragspartei, sofern zwischen den Vertragsparteien nichts anderes vereinbart wurde oder organisatorische Erfordernisse des Dienstes begründet sind.
5. Die Parteien beteiligen sich persönlich oder aus berechtigten Gründen durch ihren eigenen Vertreter mit allen Verhandlungsbefugnissen am Verfahren.
6. Die Parteien haben das Recht – aber nicht die Pflicht –, sich von Rechtsanwälten, Vertretern von Verbraucher- oder Wirtschaftsverbänden oder anderen Vertrauenspersonen unterstützen zu lassen.
7. In jedem Fall ist es erforderlich, dass jede Vertragspartei dem Sekretariat rechtzeitig im Voraus mitteilt, wer am ADR-Verfahren oder an Teilen davon teilnehmen wird, sowie, sofern sie von Anwälten unterstützt wird, die Angaben zu den sie unterstützenden Anwälten .
8. Das Verfahren ist schnell und dauert maximal 90 Tage ab Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen; diese Frist kann bei Bedarf bei besonders komplexen Streitigkeiten einmalig um weitere 90 Tage verlängert werden; Die Parteien müssen über diese Verlängerung und die neue Frist für den Abschluss des Verfahrens informiert werden (Art. 141-quater, Absatz 3, Buchstabe e).
9. Der Mediator führt die Sitzung ohne Verfahrensformalitäten durch und kann die Parteien gemeinsam und getrennt anhören.
10. In besonderen Fällen kann das Sekretariat auf Antrag der Vertragsparteien gemäß den Anweisungen des Mediators einen technischen Berater benennen, sofern alle Vertragsparteien dies beantragen und sich verpflichten, die damit verbundenen Kosten zu gleichen Teilen zu tragen.
11. Die Schlichtungsstelle von Concordia et Ius srl verfügt über kompetente Mediatoren in Verbraucherangelegenheiten, die für die Beilegung von Streitigkeiten zuständig sind und über angemessene und spezifische Schulungsanforderungen verfügen, die auf den Bestimmungen der einzelnen zuständigen Behörden basieren (Art. 141-bis, Absatz 4, Buchstabe a). , und respektiert die Verpflichtungen der Transparenz, Unparteilichkeit und Fairness gegenüber den Verfahrensbeteiligten und den Verbrauchern im Allgemeinen, indem es die Vertragsparteien durch jährliche Berichte über die Verfahrensmethoden, die Arten von Streitigkeiten und die Regeln, die die Einreichung von Beschwerden regeln, informiert , die Kriterien, die die Annahme von Entscheidungen leiten usw. (Art. 141 bis).
12. Die Qualität des Verfahrens wird durch die Einhaltung der in der Richtlinie enthaltenen ADR-Gesetzgebung zum Verbrauch und durch die Überwachung der Tätigkeiten der registrierten Stellen durch die zuständige Behörde gewährleistet: insbesondere durch die Registrierung der Stelle in der Liste, die von der zuständigen Behörde verwaltet wird, stellt sie registrierten ADR-Stellen eine Qualitätszertifizierung zur Verfügung, um ihnen durch die Aufnahme in die ODR-Plattform Sichtbarkeit auf europäischer Ebene zu verleihen.
13. Die Nutzung eines ADR-Verfahrens beeinträchtigt nicht die Möglichkeit des Verbrauchers und des Gewerbetreibenden, sich an die Justizbehörden zu wenden (Art. 141, Absatz 10). Unabhängig vom Ausgang des ADR-Verfahrens behält der Verbraucher das Grundrecht, sich an die zuständige Justizbehörde zu wenden (dies ist ein in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankertes Grundrecht).
Schlichtungsstelle Concordia et Ius srl
Vom Justizministerium akkreditierte Schlichtungsstelle
Registriert unter der Nr. 809 des Registers der Schlichtungsstellen
Registriert unter der Nr. 427 der Liste der Ausbildungsstellen
Eingetragen in der Liste der ADR-AGCOM-Stellen unter der Nr. 1/2023
Eingetragen in der Liste der ADR-ART-Stellen prot. 24676/2023
Eingetragen in der Liste der ADR-ARERA-Stellen unter der Nr. 2/DACU/2023
Registriert auf der von der Europäischen Kommission verwalteten ODR-Plattform
Steuernummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer 01996100507
Allianz Professional Haftpflichtversicherung Nr. 253111508
Adresse: Via G. Sciuti, 164
90144 - Palermo
E-Mail: info@concordiaetius.it
Pec: concordiaetius@mypec.euTelefon: 091 772 5986Fax: 091 772 5972
Schlichtungsstelle Concordia et Ius srl
Vom Justizministerium akkreditierte Schlichtungsstelle
Registriert unter der Nr. 809 des Registers der Schlichtungsstellen
Registriert unter der Nr. 427 der Liste der Ausbildungsstellen
Eingetragen in der Liste der ADR-AGCOM-Stellen unter der Nr. 1/2023
Eingetragen in der Liste der ADR-ART-Stellen prot. 24676/2023
Eingetragen in der Liste der ADR-ARERA-Stellen unter der Nr. 2/DACU/2023
Registriert auf der von der Europäischen Kommission verwalteten ODR-Plattform
Steuernummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer 01996100507
Allianz Professional Haftpflichtversicherung Nr. 253111508
Rechtssitz: Via G. Sciuti, 164
90144 - Palermo
E-Mail: info@concordiaetius.it
Pec: concordiaetius@mypec.euTelefon: 39 091 772 5986Fax: 39 091 772 5972