VERMITTLUNGSSTELLE, EINGETRAGEN UNTER NR. 809 DES REGISTERS DER VERMITTLUNGSKÖRPER UND UNTER NR. 427 DER LISTE DER VOM JUSTIZMINISTERIUM AKKREDITIERTEN AUSBILDUNGSEINRICHTUNGEN

VERMITTLUNGSSTELLE, EINGETRAGEN UNTER NR. 809 DES REGISTERS DER VERMITTLUNGSKÖRPER UND UNTER NR. 427 DER LISTE DER VOM JUSTIZMINISTERIUM AKKREDITIERTEN AUSBILDUNGSEINRICHTUNGEN

Auffrischungskurs für Trainer

Seite aktualisiert am 22.10.2024

Kursziele

Ziel des Kurses ist es, den Ausbildern, die in der beim Justizministerium geführten Liste eingetragen sind und alle zwei Jahre eine Schulung für mindestens 16 Stunden absolvieren müssen, gemäß den geltenden Rechtsvorschriften eine Fortbildung und Auffrischung anzubieten.

Die Auffrischungskurse sind für alle obligatorisch, die bereits Ausbilder der Kurse für zivile Schlichter/Mediatoren sind und über die in der Technik festgelegten Anforderungen verfügen. 18 Absatz 3 Buchstabe A des Ministerialerlasses

180/2010 smi


Trainer, die diese Qualifikation aufrechterhalten wollen, müssen innerhalb von zwei Jahren den Auffrischungskurs im Umfang von mindestens 16 Stunden absolvieren.

Trainern, die den Kurs besucht haben, wird ein Auffrischungszertifikat für Mediationstrainer ausgestellt, das per E-Mail an die im Anmeldeformular angegebene Adresse gesendet wird, damit sie ihre Registrierung in der Liste der Schulungseinrichtungen beibehalten können Justizministerium.


Der Kurs hat eine Gesamtdauer von 20 Stunden.

Auffrischungskurs für Trainer

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