VERMITTLUNGSSTELLE, EINGETRAGEN UNTER NR. 809 DES REGISTERS DER VERMITTLUNGSKÖRPER UND UNTER NR. 427 DER LISTE DER VOM JUSTIZMINISTERIUM AKKREDITIERTEN AUSBILDUNGSEINRICHTUNGEN

VERMITTLUNGSSTELLE, EINGETRAGEN UNTER NR. 809 DES REGISTERS DER VERMITTLUNGSKÖRPER UND UNTER NR. 427 DER LISTE DER VOM JUSTIZMINISTERIUM AKKREDITIERTEN AUSBILDUNGSEINRICHTUNGEN

Es gibt einen anderen Weg

Seite aktualisiert am 22.10.2024

Delegierte Mediation

In dieser Regelungslogik wollte der Gesetzgeber zwei unterschiedliche Ziele verfolgen, die beide einen sozialrechtlichen Wert von erheblicher Bedeutung haben: Das erste zielte auf eine Vereinfachung des Verfahrens durch die Einführung eines einfachen deflationären Prozessinstruments ab und zielte gleichzeitig darauf ab, das Verfahren zu vereinfachen Zeit, die auf die „Befriedung“ der Parteien außerhalb des Kontexts eines Streits abzielt, der, wenn er andauert, unweigerlich dazu neigt, den Konflikt zu verschärfen.

Daher kann mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass das zivile Mediationsverfahren, das von einer hochqualifizierten, rechtlich anerkannten und logistisch mit entsprechend ausgebildeten Fachkräften ausgestatteten Stelle durchgeführt wird, in Zivilverfahren eine hohe Relevanz erlangen kann und sich als wirksames Instrument für den Richter erweist, der, die Möglichkeit und/oder die Chance erkennend, den Konflikt in einem Forum lösen zu lassen, das frei von starren Verfahrensbindungen ist, und sich aus verfahrensökonomischer Sicht durch den Einsatz seines „Hilfsorgans“ als „Verfechter des Friedens“ präsentiert.

 

Die Schlichtungsstelle Concordia et Ius srl ist auf dem Gebiet aktiv tätig und greift dabei auf ein professionelles Team von Mediatoren höchster Qualität und Erfahrung zurück, die angemessen ausgebildet und regelmäßig vom Ministerium akkreditiert sind, und greift auf die Arbeit erfahrener und als Fachanwälte qualifizierter Rechtsanwälte zurück Schlichter und stellt sich als eine für die Verwaltung von Schlichtungsversuchen durch delegierte Mediation zuständige Stelle dar, die von den Richtern angeordnet wird und sich verpflichtet, alle Aufgaben zu übernehmen, die ihr von den Rechtsanwälten und/oder den Parteien, die sie in Anspruch nehmen möchten, übertragen werden Das Gremium befolgt die vom Richter angeordnete delegierte Mediation und verwaltet diese auf der Grundlage seiner eigenen, bereits vom Justizministerium genehmigten Verordnungen unter Einsatz seines eigenen Verwaltungspersonals.

Beginnen Sie mit der Mediation

Laden Sie die Anwendung herunter
Share by: